Darum geht es

Tierseuchengesetz NEIN!

Das revi­dierte Tier­seuchengesetz (TSG) betrifft nicht nur Landwirte, son­dern die gesamte Be­völkerung. In der vorlie­genden Form stellt das TSG die Interes­sen der Kon­zerne über jene der Allge­meinheit. Aus folgenden Gründen empfehlen wir Ihnen, das TSG an der eidg. Volksabstimmung vom 25.11.2012 abzulehnen:

1) Antidemokratische Machtkonzentration beim Bund. Durch Gleichschaltung der kantonalen Veterinärämter wird unser föderalistisches System in eine zentralistische Autorität umgeformt. Als Folge bedeutendes Machtmissbrauchspotential.

2) Fremdbestimmung der Schweiz. Der Bundesrat kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen. So kann fremdes Recht übernommen, schweizerisches Recht durch widersprüchliche Bestimmungen ausgehebelt und die Schweiz durch internationale Organisationen fremdbestimmt werden. Interessenkonflikte mahnen zur Vorsicht: 2009 riefen die WHO und ihre teils von Impfstoffherstellern finanzierten Berater die höchste Pandemiestufe für die Schweinegrippe aus.

3) Entmündigung von TierhalterInnen und TierärztInnen. Einschränkung unseres Einspracherechts. Die Mitwirkung bei fragwürdigen Zwangsmassnahmen kann mit noch höheren Bussen und Strafen durchgesetzt werden

4) Hohe Kosten durch umstrittene, teure Präventionsprogramme und Impfstoffbanken. Entsorgung überflüssiger Lagerbestände bzw. Anreiz zur Zwangsverabreichung. Die absehbare Kostenexplosion wird auf uns Tierhalter-, Steuerzahler- und KonsumentInnen abgewälzt.

5) Unterdrückung natürlicher Heilmittel und -methoden durch einseitige Bevorzugung von Produkten der Pharma. Als Folge toxische Rückstände in Lebensmitteln.

6) Fehlende wissenschaftliche Nachweispflicht. Geregelt sind weder objektive Kriterien für die Definition von Seuchen noch die Notwendigkeit wissenschaftlicher Nachweise und unabhängiger Risikoanalysen. Mangelnde Transparenz ermöglicht Bund und BVET willkürlich Seuchen auszurufen und Impfobligatorien anzuordnen.

7) Impfschäden, aber keine Entschädigungen. Die amtliche Dokumentation häufig auftretender Impfschäden und deren Entschädigung sind nicht gewährleistet.

8) Bienensterben. Absehbare, flächendeckende Zwangsbehandlungen von Bienenvölkern. Naturnah arbeitende Imker, welche die schädigenden Zwangsbehandlungen nicht ausführen, werden kriminalisiert. In der Folge wird eine mögliche Wiederansiedelung der nahezu ausgerotteten Honigbiene in der freien Natur verhindert. Die wild lebende Honigbiene ist für die Erhaltung eines gesunden Genpools der gesamten Spezies überlebenswichtig. Als Folge stellt sich eine Verschlimmerung des Bienensterbens ein.

9) Missachtung des Tierschutzes durch Zwangsmedikation meist toxischer, gentechnisch hergestellter Präparate. Viele impfgeschädigte Haus- und Nutztiere leiden.

10) Viele National- und Ständeräte haben dem revidierten TSG im Parlament nur zugestimmt, weil sie mit zahlreichen Vorlagen überlastet sind. Sie haben sich nicht ausreichend damit befasst und mussten sich auf die Empfehlungen ihrer KollegInnen der national- und ständerätlichen Kommissionen für Wissenschaft verlassen. Die beiden Kommissionen ihrerseits haben sich weitgehend auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen und der Konzerne verlassen. Unsere Nachfragen bei ParlamentarierInnen bestätigen die vorgenannten Aussagen. Es liegt ganz in Ihrem Interesse als BürgerIn, die von Partikular- und Machtinteressen geprägte Vorlage abzulehnen. So geben Sie uns die Möglichkeit, eine bessere Gesetzesrevision in unser aller Interesse in die politische Diskussion einzubringen.

Wählen Sie Entscheidungsfreiheit für Gesundheit von Mensch und Tier.

Darum NEIN zum revidierten Tierseuchengesetz!

 

Kantonsrat und Biobauer Urs Hans über die wahre Ursache von BSE und Nervengift auf Ihrem Teller

Argumentarium mit Lösungsvorschlägen (pdf)
Abstimmungsmaterial siehe Flyers und Plakate