Massensterben nach Blauzungenimpfungen
2008 wurden in der Schweiz zwei Millionen Tiere in der grössten obligatorischen Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die Folgen sind bis heute nicht absehbar. Viele Landwirte klagten über schwere Nebenwirkungen, Totgeburten und Massensterben ihrer Tiere. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hatte ohne Not die massenhafte Verabreichung von Impfstoffe angeordnet, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten. Es verstiess damit unter anderem gegen das Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetz. Sie als Konsument/in wurden so über die Lebensmittelkette mit Quecksilber, Aluminium, Saponin, Antibiotika und diversen Lösungsmitteln belastet.
2008-09-09 - Massensterben nach Blauzungenimpfung - SF
Angesichts der massenhaft unter schwersten Gesundheitsschäden leidenden Tiere erstattete Biobauer Matthias von Euw Strafanzeige gegen BVET Direktor Dr. Hans Wyss. Im Strafverfahren verweigerte das BVET die Herausgabe angeblich "geheimer Studien". Rechtsanwalt Dr. iur. Gregor Schneider fasst die Ergebnisse der geheimen BVET-Studie aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland wie folgt zusammen:
- Versuchstiere insgesamt: 82
- Anzahl der verendeten Tiere nach der Impfung: 13
- Anzahl von Aborten bei Tieren nach der Impfung: 50
Im Interesse der Sicherheit aller Konsumentinnen und Konsumenten haben wir am 14.11.12 die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz gebeten, die "geheimen BVET Studien" unter Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes beim Eidg. Volkswirtschaftsdepartement einzufordern und folgende Fragen zu klären: Ordnete das BVET trotz katastrophaler Impfstoff-Testergebnisse (von 82 geimpften Tiere erlitten 50 Totgeburten) in rechtswidriger Weise flächendeckende Zwangsimpfungen an? Wie stellen Bund und Konsumentenschutz unter dem revidierten Tierseuchengesetz sicher, dass nicht erneut ungenügend getestete bzw. nicht regulär zugelassene Präparate (oder gar solche mit katastrophalen Testergebnissen) in die Lebensmittelkette eingebracht werden? Bitte setzen Sie sich bei der Stiftung für Konsumentenschutz (konsumentenschutz.ch) dafür ein, dass die dringend notwendigen Abklärungen im Lichte der Öffentlichkeit vorgenommen werden.
Das revidierte Tierseuchengesetz soll rechtswidrige Aktionen wie die skandalösen Blauzungen-Testimpfungen legitimieren. Wenn das revidierte TSG am 25.11.12 angenommen wird, bedeutet dies faktisch das Ende von Bio. Nachstehend finden Sie detaillierte Informationen und Dokumente zum Fall.
Impfstoffe erfüllten Zulassungskritierien nicht
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ordnete ohne Not Massenimpfungen mit Impfstoffen an, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten. Das BVET schreibt 2008 in seinem Dokument Blauzungenkrankheit in der Schweiz über die Impfkampagne:
- Bei den flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen handelte es sich um ein "Dissertationsprojekt", mit anderen Worten um einen Feldversuch (siehe Seite 9 unten). Von "Notfall" kann mit Blick auf die Offenbarungen des BVET und auch angesichts des milden Verlaufs der Blauzungenkrankheit keine Rede sein.
- Ziel des Versuchs sei es, "die Wirksamkeit der drei verwendeten Blauzungen-Impfstoffe bei Rindern, Schafen und Ziegen zu prüfen, beobachtete Impfreaktionen und Nebenwirkungen zu erfassen und zu dokumentieren, sowie den erreichten Impfadeckungsgrad in der Schweiz abzuschätzen." Die Akzeptanz behördlicher Zwangsmassnahmen gegen Tierseuchen sei sicherzustellen.
- Die Blauzungen-Impfstoffe, welche Millionen von Tieren versuchsweise verabreicht wurden, waren folglich nicht getestet. Ein Grossteil der schweizerischen Nutztiere wurde so - unter Verletzung des Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetzes - als Versuchstiere missbraucht. Die landesweiten obligatorischen Impftests führten bei den geimpften Tieren flächendeckend zu schweren Gesundheitsschäden, Aborten und Massensterben.
- Die Konsumentinnen und Konsumenten wurden - ebenfalls unter Verletzung des Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetzes - über die Lebensmittelkette mit Quecksilber, Aluminium, Saponin, Antibiotika und diversen Lösungsmitteln belastet.
Das vom BVET befehligte Institut für Virologie und Immunologie (IVI) schreibt in seinem Prüfbericht über die Blauzungen-Impfstoffe:
- Für keines der Blauzungen-Impfprodukte ist eine Dokumentation vorhanden, welche eine ordentliche Zulassung ermöglichen würde.
- Für jedes der Impfprodukte wurde lediglich gezeigt, dass nach einer Impfung ein Schutz gegen eine experimentelle Infektion besteht.
- Das IVI übernahm von der europäischen Arzneimittel-Agentur EMEA die erleichterten Kriterien für die Impfstoff-Zulassung im Notfall. Selbst die erleichterten Kriterien der EMEA wurden durch die im Feldversuch eingesetzten Impfstoffen nicht erfüllt. Bei dem Feldversuch handelte es sich eindeutig um keinen Notfall, sondern um einen Versuch.
Fazit: Kein Wunder starben die Tiere wie die Fliegen. Gesetzeswidrige Aktionen wie die skandalösen Blauzungen-Testimpfungen sollen nun durch das revidierte Tierseuchengesetz legitimiert werden.
2009-01-30 - SF - Bauern wollen Blauzungen-Zwangsimpfung boykottieren
Biobauer erstattet Strafanzeige gegen BVET Direktor
Biobauer Matthias von Euw erstattete daraufhin Strafanzeige gegen BVET Direktor Hans Wyss:
2010-02-02_Biobauer-Matthias-von-Euw-gegen-BVET-Direktor-Hans-Wyss_Strafanzeige.pdf
2010-02-05_Staatsanwaltschaft-BE-an-URA-BE_Eingabe-Strafanzeige.pdf
2010-03-01_URA-BE-an-Staatsanwaltschaft-BE_Antrag-Strafanzeige.pdf
2010-03-09_Staatsanwaltschaft-BE-an-MvE_Mitteilung-Strafanzeige.pdf
2010-03-20_MvE-an-URA-BE_Rekurs-gegen-Entscheid-Strafanzeige.pdf
2010-03-31_BVET-an-URA-BE_Stellungnahme-Strafanzeige.pdf
2010-04-08_Obergericht-BE-an-MvE_Verfuegung-Strafanzeige.pdf
2010-04-20_Obergericht-BE-an-MvE_Verfuegung-Strafanzeige.pdf
2010-06-08_Obergericht-BE-an-MvE_Beschluss-Strafanzeige.pdf
Fehlentscheid des Obergerichts Bern
Matthias von Euw konnte den abweisenden Entscheid des Obergerichts BE aus finanziellen Gründen nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Es handelt sich um ein Fehlurteil, unter anderem aus folgenden Gründen::
1) Kein Notfall, sondern Feldversuch - befristete Impfstoff-Zulassung widerrechtlich
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Zitat Entscheid Obergericht BE, Seite 6:
- "Das IVI verneinte in ihrem Bericht vom 20. Mai 2008 zwar die "ordentliche Zuslassung des Impfstoffs, empfahl aber infolge Dringlichkeit den befristeten Betrieb gestützt auf Art. 9 Abs. 4 des Heilmittelgesetzes. Gestützt darauf bewilligte das BVET die Anwendung der nicht zugelassenen Prudoukte im Rahmen der vorgesehenen Impfkampagne im Jahre 2008."
- Heilmittelgesetz Art. 9 Abs. 4 Zulassung: "Das Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) kann den Vertrieb oder die Abgabe von nicht zugelassenen Arzneimitteln gegen lebensbedrohende Krankheiten befristet bewilligen, wenn dies mit dem Schutz der Gesundheit vereinbar ist, von der Anwendung ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten ist und wenn kein vergleichbares Arzneimittel zur Verfügung steht."
- Einspruch: Gemäss BVET handelte es sich bei der Blauzungen-Impfaktion von 2008 nicht um einen Notfall, sondern um einen Feldversuch. Folglich war die Dringlichkeit eindeutig nicht gegeben und Heilmittelgesetz Art. 9 Abs. 4 daher nicht anwendbar. Eine befristete Zulassung der vom IVI genannten drei Blauzungen-Impfstoffe war nicht zulässig. Der von IVI/BVET bewilligte Einsatz der ungetesteten BT-Impfstoffe erfolgte widerrechtlich.
2) Geheime Studien - Herausgabe verweigert
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Zitat Entscheid Obergericht BE, Seite 6:
- "Zum Zeitunkt der Bewilligungsverfügung am 26. Mai 2008 belegten ausreichende Daten und Erfahrungen den Nutzen der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit (z.B. Vorstudie IVI)."
- "Die nach der ersten Impfkampagne erfolgten wisseschaftlichen Studien (Abschlussbericht vom 15. Oktober 2009 über die Begleitstudie zur BT-Bestandesmedizin der Vetsuisse-Fakultät BE/ZH; Blauzungenkrankheit in der Schweiz, Bericht zur aktuellen Situation, BVET, Sep 2009) legen dar, dass die schädigenden tiergesundheitlichen Auswirkungen der BT-Impfung äusserst gering sind und die meisten untersuchten Bestandesprobleme durch nachvollziehbare, fachlich begründete andere Ursachen als die BT-Impfung erklärt werden können. Beispielsweise bestätigten die Untersuchungen der Fachgruppe Blauzungenkrankheit (Vetsuisse Falultät ist dem BVET unterstellt) aus dem Kanton Zürich über die Impfkampagne 2009, dass ein Zusammenhang von Schädigung und Impfung nur in wenigen Fällen überhaupt möglich (16 Fälle) oder wahrscheinlich (12 Fälle) ist. Diese Fälle sind der Zahl von insgesamt rund 125'000 applizierten Impfdosen und insbesondere dem Nutzen gegenüberzustellen, die die Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit für Mensch und Tier bedeutet."
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Einpruch:
- Die Studien über die Blauzungen-Impfaktion des BVETs wurden durch das dem BVET unterstellte, amtsinterne IVI durchgeführt. Das BVET ist somit befangen und dessen Studien als Beweismittel nicht zulässig.
- Ferner verweigerten BVET und Obergericht dem Kläger die Herausgabe relevanter Studien mit dem Verweis, diese seien geheim. Gemäss Rechtsanwalt Dr. iur. Gregor Schneider aus München wurden die Studien an Herrn Mario Poletti vom Schweizerischen Fernsehen übergeben, aber nie veröffentlicht.
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Dr. Schneider fasst die Ergebnisse der geheimen IVI/BVET Studie (anklicken) aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland wie folgt zusammen:
- Versuchstiere insgesamt - hauptsächlich Rinder, einige Schafe, wenige Ziegen: 82
- Anzahl der verendeten Tiere nach der Impfung: 13
- Anzahl von Aborten bei Tieren nach der Impfung: 50
- Anzahl erhöhter Zellzahlen in der Milch nach der Impfung: 4
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Anzahl nervöser Reaktionen nach der Impfung: 3
- Gemäss Schweizer Fernsehen wurden rund 2'000'000 Impfdosen verabreicht.
- Gemäss Obergericht und Generalprokurator wurden jedoch lediglich 125'000 Impfdosen verabreicht.
- Bei der Mehrzahl der Bauern zeigten sich nach den Impfungen praktisch keine Schäden.
- Bei zahlreichen Bauern aber war hingegen fast der gesamte Tierbestand von massiven Gesundheitsschäden, Aborten und Massensterben betroffen.
Prüfung durch Schweizerischen Konsumentenschutz
Im Interesse der Sicherheit aller Konsumentinnen und Konsumenten haben wir am 14.11.12 die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz gebeten die "geheimen IVI/BVET Studien" unter Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement einzufordern und folgende Fragen zu klären:
- Ordnete das BVET trotz katastrophaler Impfstoff-Testergebnisse (von 82 geimpften Tiere erlitten 50 Totgeburten) in rechtswidriger Weise flächendeckende Zwangsimpfungen an?
- Wie stellen Bund und Konsumentenschutz unter dem revidierten Tierseuchengesetz sicher, dass nicht erneut ungetestete und nicht zugelassene Präparate (oder gar solche mit katastrophalen Testergebnissen) in die Lebensmittelkette eingebracht werden?
- Warum spricht das Obergericht von nur 125'000 Impfdosen, das Schweizerische Fernsehen hingegen von 2'000'000 Impfdosen?
- Was ist mit den vom Obergericht nicht erwähnten 1'875'000 Impfdosen?
- Wurden im Rahmen der Blauzungen-Zwangsimpfungen von 2008 bei der Mehrzahl der Bauern 1'875'000 Placebo-Präparate (Kochsalzlösung) verabreicht?
- Wurden bei der von massiven Schäden betroffenen Minderheit der Bauern die widerrechtlich zugelassenen 125'000 Impfdosen (Schwermetalle usw.) verabreicht?
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Untersuchten IVI, Vetsuisse und BVET im Rahmen ihrer später veröffentlichten Studien nur jene Höfe und Tiere, die das Placebo-Präparat (Kochsalzlösung) erhalten hatten?
- Hinweis: Manipulation und Fälschung von Daten wissenschaftlicher Studien gehören im Pharma-Business zur täglichen Praxis:
- Fast alle Pharmakonzerne in den letzten drei Jahren wegen krimineller Machenschaften überführt - Kopp via The Independent
- Die Tamiflu-Lüge - Wissenschaftler warnen: Die veröffentlichten Daten zu dem Grippemittel sind massiv geschönt - Süddeutsche
- Mediziner werfen Pharmafirmen Manipulation von Studien vor - Spiegel
- Klinische Studien- Im Zweifelsfall für den Sponsor - Fokus
Weitere Informationen folgen an dieser Stelle ...
Indirekt verschärfte Zwangsimpfungen
Das gültige (alte) Tierseuchengesetz Art. 10 Abs. 3.3 autorisiert den Bundesrat und das BVET bereits heute, obligatorische Impfungen anzuordnen - siehe nachstehende Filme über die flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen und ihre Folgen. Worte wie "Impfzwang" und "Impfobligatorium" wurden im gültigen und revidierten Gesetzestext geschickt vermieden. Dennoch bewirken zahlreiche sich wie Puzzlestücke ergänzende Bestimmungen eine indirekte Verschärfung des Impfobligatoriums - eine Tatsache, die jedoch nur sichtbar wird, wenn man die Puzzelstücke (Bestimmungen) zu einem Ganzen zusammenfügt.
Durch die im revidierten TSG vorgesehene Machtkonzentration bei nationalen und internationalen Autoritäten entsteht ein bedeutendes Machtmissbrauchspotential. Unsere Mitwirkung bei fragwürdigen Zwangsmassnahmen soll - z. B. im Interesse der Konzerne - mit betraglich unlimitierten Bussen (Art. 48), Strafanzeigen (Art. 54) und Gefängnisstrafen (Art. 47) durchgesetzt werden können. Durch schwammige, interpretierbare Formulierungen wird unser Einspracherecht eingeschränkt. Das BVET ist Rekursinstanz für Einsprachen gegen seine eigenen Anordnungen. Es kann Einsprachen gewähren - oder eben nicht (Art. 59.b). Folglich steigt das Risiko unnötiger national angeordneter sowie international fremdbestimmter Zwangsimpfungen enorm. Weiteres siehe Pro und Contra.
Kantonsrat und Biobauer Urs Hans über Blauzungen-Zwangsimpfung, Impfschäden und Tierleid
Wenn das Kalb den Kopfstand macht - Interview mit Urs Hans - PS Zeitung 38-010.pdf
Blauzungen-Zwangsimpfung_Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH_Dr-iur-Adrian-Struett_Kurzfassung.pdf
Blauzungen-Zwangsimpfung_Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH_Dr-iur-Adrian-Struett_Uebersicht.pdf
Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung
Für die Betroffenen bilden die Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung die Basis für die Entscheidungsfindung. Die Zwangsmassnahmen wurden kantonal koordiniert. Deshalb konnten die Fehlentscheide einzelner Bundesbeamter nach kurzer Zeit korrigiert werden. Mit Blick auf die harmlose Entwicklung der Krankheitsausbreitung und die hauptsächlich schädlichen Wirkungen der Impfungen konnten einige couragierte Kantonsveterinäre (natürlich auch unter dem Druck der Betroffenen) den verfehlten Vollzug letztlich nach nur zwei Jahren korrigieren. Als Folge wurde die Impfung für freiwillig erklärt.
Mit dem neuen Tierseuchengesetz würde diese Art der Korrektur eines verfehlten Vollzugs durch Betroffene verunmöglicht! Die gesamten Kompetenzen würden bei einigen wenigen "Schreibtischtätern" konzentriert, welche noch weniger mit den TierhalterInnen in Kontakt stünden. Fehlentscheide hätten dann viel schwerwiegendere Konsequenzen. Erinnert sei hier an all die verschiedenen unbegründeten Grippephobien in der Humanmedizin der letzten Jahre, bei denen multinationale Konzerne die einzigen Gewinner waren! Deshalb legen wir am 25. November 2012 zum Tierseuchengesetz ein beherztes NEIN in die Urne!
Markus Lanfranchi, Präsident Bio Forum Schweiz
2010-07-23 - SF - Schwere Nebenwirkungen der Blauzungen-Zwangsimpfung
2009-09-16 - SF - Landwirt Tumasch Planta darf seine zwangsgeimpften Schafe abholen
2009-07-15 - SF - Bündner Kantonstierarzt boxt Blauzungen-Zwangsimpfung durch
2009-06-25 - SF - Bündner Bauern wehren sich gegen Blauzungen-Zwangsimpfung
Jede-Impfung-verursacht-eine-Vakzinose_FiBL-Projektantrag_Denise-Buergmann.pdf
Blauzungenkrankheit_Interpellation-Foehn_Antwort-Bundesrat_Replik-Stefan-Lanka.pdf
Quecksilber aus Impfungen - in unseren Nahrungsmitteln - so schädigt es das Gehirn von Säuglingen
Studie-beweist-Gefaehrlichkeit-von-Aluminium-in-Impfstoffen_Chris-Shaw-Neurotoxikologe_2009.pdf
Impfindustrie_Ein-Insider-packt-aus_Nexus.pdf
NEIN zum TSG = NEIN zu Zwangsmassnahmen = JA zu freien Impfentscheiden in eigener Verantwortung