Pro und Contra

Pro und Contra Tierseuchengesetz

2012-11-07 - TV Fokus - Ständerat Roland Eberle Pro TSG - Landwirt Werner Ammann Contra TSG

 

Nachstehend finden Sie das offizielle TSG Argumentarium des Schweizerischer Bauernverbands (SBV) vom 23.08.2012 (schwarze Schrift)

Die Antworten des TSG Abstimmungskomitees sind in blauer Schrift jeweils unter den Argumenten des SBV aufgeführt

Die genaue Wortlaut des gültigen und revidierten Tierseuchengesetzes TSG ist in grüner Schrift wiedergegeben

 

Änderung Tierseuchengesetz - Referendumsabstimmung 25.11.2012

 

A. Das geltende Tierseuchengesetz

SBV: Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966. Es hat den Fokus stark auf die Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung von Tierseuchen gelegt.

Komitee: Abgesehen von folgenden beiden Ausnahmen hat das gültige Recht (TSG 1966) den Bedürfnissen gut ensprochen:

Problembereich 1: Impfobligatorium

TSG Art. 10 Abs. 3 - Allgemeinde Bekämpfungsmassnahmen
Der Bundesrat erlässt besondere Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung in Grossbeständen, namentlich über:
Abs. 1 die seuchenpolizeiliche Genehmigung und Kontrolle;
Abs. 2 den Standort und die Betriebseinrichtung;
Abs. 3 die Betriebshygiene sowie die Seuchenverhütung, einschliesslich IMPFUNGEN.

Problembereich 2: Entmündigung von TierhalterInnen und TierärztInnen

TSG Art. 26 - Einsprachen
Abs. 1 Verfügungen über Massnahmen nach Artikel 25 können beim Bundesamt für Veterinärwesen mit Einsprache angefochten werden.
Abs. 2 Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung; diese kann vom Bundesamt für Veterinärwesen auf Gesuch hin gewährt werden.
Abs. 3 Die Einsprachefrist beträgt fünf Tage.

Fazit: Die Verwaltung hat bereits jetzt zuviel Macht und soll nun noch mehr Macht erhalten:

TSG - Blauzungen-Zwangsimpfung - Urs Hans gegen Veterinaeramt ZH - Dr iur Adrian Struett - Kurzfassung.pdf
TSG - Blauzungen-Zwangsimpfung - Urs Hans gegen Veterinaeramt ZH - Dr iur Adrian Struett - Uebersicht.pdf

 

Den wichtigen Bereich der Seuchenprävention deckt das geltende Gesetz nicht oder nur ungenügend ab. Dies war der Grund, weshalb die Landwirtschaft über eine Motion von Alt-Nationalrat Zemp eine Revision des TSG forderte.

  • Wer ist mit "Landwirtschaft" gemeint? Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbands?
  • Alt-Nationalrat Markus Zemp (MZ) war damals beim Braunviehzuchtverband. Die Bauern sahen in MZ einen Teil des Problems. Die TSG-Motion war seine letzte Aktion. Anekdote: Urs Hans war 2009 mit anderen Landwirten in Bern an einer Demonstration für die Aufhebung des Impfzwangs. Als sie im Café Federeal versammelt waren, kam MZ herein und machte gleich rechtsum kehrt. MZ ist aus Sicht von Urs Hans mit den Ämtern auf Kuschelkurs (diese sind z. B. für die Erteilung der u. a. von MZ benötigten Export-Bewilligungen zuständig).
  • Landwirte waren und sind nicht an Krankheits- und Seuchenprävention im Sinne des BVET interessiert, sondern am Ausbau der Erfahrungskompetenzen der TierhalterInnen im Sinne einer eigenverantwortlichen medizinischen Versorgung ihrer Tiere. TierhalterInnen verlangen partnerschaftliche Zusammenarbeit mit TierärztInnen und Veterinärämtern.
  • Im Seuchenfall kann die Isolation und Ausmerzung auf staatliche Weisung hin erfolgen. Behördliche Entscheide müssen jedoch durch eine unabhängige Fachkommission aus Praktikern überprüft werden können.
  • Neben Bio Suisse haben auch die Kleinbauern für das TSG die Nein-Parole gefasst.
  • Vorsicht SBV: Ein NEIN zum revidierten TSG am 25.11.12 wäre für den SBV eine Ohrfeige.

TSG Art. 1 - Tierseuchen
Abs. 2 bisher: Der Bundesrat bezeichnet die einzelnen Tierseuchen. Er unterscheidet dabei hochansteckende Seuchen (Liste A des Internationalen Tierseuchenamtes) und andere Seuchen.
Abs. 2 geändert: Der Bundesrat unterscheidet hochansteckende Seuchen und andere Seuchen.

  • Problem:
    • Bisher übernahm das BVET die (willkürlichen) Seuchen-Definitionen der Internationalen Organisation für Tierseuchen (OIE) gemäss Liste A.
    • Neu verleiht die Streichung der OIE-Liste A dem BVET bei der Definition von Seuchen noch mehr willkürlichen Spielraum; das BVET muss sich nicht mal mehr an die OIE-Liste halten.

B. Das revidierte Tierseuchengesetz

Das Parlament hat das revidierte TSG am 16.03.2012 verabschiedet. Der Ständerat hat dem Gesetz einstimmig, der Nationalrat mit 192:1 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt. Es bringt folgende Neuerungen:

Das revidierte TSG stärkt die Prävention und die Tiergesundheit:

- Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) muss Tierseuchenprävention durch Früherkennungs- und Überwachungsprogramme fördern (Art. 57).

  • TSG Art. 57 ist umfangreich. Welche Stelle ist genau gemeint? Art. 57 Abs. 3.b?
  • Objektive und verbindliche Seuchendefinitionen fehlen. Für die Behörden besteht keine wissenschaftliche Nachweispflicht.
  • Prüfung der Impfstoffe auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen fehlt. TierärztInnen wissen in der Regel nicht, welche Inhaltsstoffe sie verabreichen und welche Wirkungen diese haben.
  • Die Präventionsprogramme des BVET werden nicht von unabhängiger wissenschaftlicher Seite überprüft und begleitet. Folge:
    • Mangelnde Transparenz und Objektivität; zu grosse Machtkonzentration beim BVET.
    • BVET kann dem Institut für Virologie und Immunologie (IVI) Aufträge erteilen Das IVI ist gleichzeitig Prüfstelle und Zulassungsstelle für Impfstoffe. Als Folge Möglichkeit der Manipulation von Testergebnissen und unzulässige Beeinflussung durch Impfstoffhersteller. Lösung: Prüfung der Impfstoffe muss durch eine unabhängige dritte Stelle erfolgen.
    • IVI nimmt Blutproben, analysiert sie, stellt z. B. Blauzungenvirus fest. Als Folge gleiches Problem wie oben, nämlich fehlende Gewaltentrennung. So beurteilte das IVI den Zusammenhang zwischen Zwangsimpfungen und Impfschäden als nicht gegeben. Das vom IVI hierbei verwendete ABON-System ist keine wissenschaftliche Methode. Mittels ABON wird beurteilt, inwieweit Gesundheitsschäden bei Tieren auf die Nebenwirkungen pharmazeutischer Produkte zurückzuführen sind.
    • Fallbeispiel: Ruedi Moser reichte 33 Schadenfälle ein. Das IVI befand alle als nicht entschädigungspflichtig. Zudem sah RM sich mit Repressionen konfrontiert.

TSG Art. 42 Abs 1.b. geändert: Der Bund betreibt für die Erforschung und Diagnostik hochansteckender Seuchen das Institut für Virologie und Immunologie (IVI).

 

- Der Hausierhandel wird generell verboten (Art. 21). Damit wird ein Beitrag gegen die Seuchenverschleppung geleistet. Gleichzeitig ist das Haustierverbot auch im Sinne des Tierschutzes.

TSG Art. 21 - Hausierhandel, Wanderherden
Abs. 1 bisher: Der Hausierhandel mit Tieren der Pferde-, Rinder—, Schaf—, Ziegen- und Schweinegattung sowie mit Geflügel und Kaninchen ist verboten.
Abs. 1 geändert: Der Hausierhandel mit Tieren ist verboten.

  • Neu sind alle Tiere betoffen.
    • Präzisere Formulierung erforderlich, welche Tiere?
    • Wie interpretiert Herr Rufer vom Bauernverband das?
  • Positiv:
    • Möglicherweise Qualitätssteigerung durch professionelle Händler.
    • Verbesserung des Tierschutzes.
  • Probleme:
  • Lösung:
    • Das Hausierhandelsverbot kann kurzfrisig über die Bundeverordnung geregelt werden.
    • Danach alternative Revision des TSG im Interesse der Allgemeinheit.

 

- Im Bereich der Bienengesundheit wird das Engagement durch die Professionalisierung und Intensivierung der Ausbildung der Bieneninspektoren gestärkt (Art. 5 und Art. 53 Abs. 1bis).

  • Professionalisierung und Intensivierung der Ausbildung durch Agroskope wird die bereits fehlgeleitete Entwicklung verstärken. Schulung natürlicher Bienenhaltung im Sinne von Bienenexperte André Wermelinger könnte Situation verbessern.
     
  • Kernproblem im Bereich Bienenhaltung:
    • Wer (schnell und viel) Honig will, arbeitet in der Regel gegen die Natur
    • Bienen sind Wildtiere und müssen daher wild leben können. Vor 100 Jahren nisteten die meisten Bienen wild. Der natürliche Fortpflanzungstrieb bewirkt das alljährliche Ausschwärmen im Mai.
    • Heute sind die meisten Bienenvölker domestiziert. Die Imker haben den Bienen die natürliche Vermehrung abgewöhnt. Die Völker müssen über den Winter gefüttert werden. Dadurch entfällt die natürliche Selektion
    • Angst vor Seuchen im Wildtierbereich führt zu übertriebener Angst vor wilden Tieren und fremden Bienenvölkern. Findet der Imker eine wildes Bienenvolk, so muss er der Bieneninspektor beigezogen werden. Folge: Ausmerzung von Wildtieren. Wilde Bienenvölker werden verschwefelt; besonders robuste Völker werden in Kehrichtverbennungsanlagen vernichtet.
    • Die Vernichtungswut richtet sich auch gegen domestizierte Bienenvölker. Fallbeispiel Imkerei Alois Roth: Im Jahr 2009 betreute Herr Roth 58 Völker. 11 Völker waren von der Faulbrut betroffen. Herr Roth behandelte seine Tiere deswegen mit natürlichen Mitteln. Gemäss Tierseuchenverordnung und technischem Reglement hätten für eine Vernichtung mindestens 50 %, also 29 Völker von der Faulbrut betroffen sein müssen. Obwohl nur 20 % betroffen waren, wurden auf Anweisung der Kantonstierärztin und des kantonalen Bieneninspektors alle 58 Völker vernichtet. Die Tiere wurden zuerst mit Schwefelspray angegriffen und als das nicht ausreichte, in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt. Herr Roth liebt seine Tiere und kann wegen des für ihn schrecklichen Vorfalls seit drei Jahren nicht mehr schlafen.
    • Externe Faktoren: Monokulturen, GMO, Pestizide, Mobilfunkstrahlung. Wiesen werden viel zu sauber gemäht, Unterholz wird zu stark ausgeholzt. Schwärmende Bienen finden mit Blick auf ihre natürlichen Bedürfnisse eine Wüste vor. Als Folge stellen Bienen auf Reservebetrieb (wenig Brut, wenig Bienennachwuchs, wenig Flüge, wenig Honig). Ende Saision im August finden sie dann nichts mehr. Sind bis dahin weniger als 15 kg Honig verfügbar, so stirbt das Volk im Winter.
       
  • Weitere Probleme im Zusammenhang mit dem revidierten TSG:
    • Zentrum für Bienenforschung hat keine Erfahrung mit natürlicher Bienenhaltung (und will sich auch keine aneignen).
    • Staatliche Bienenexperten fürchten, dass wilde Bienen Krankheiten (Viren, Sporen) auf domestizierte Bienen übertragen. Folglich vernichten sie wilde Bienenvölker.
    • Weil der Fortpflanzungstrieb in Form des Schwärmes nicht mehr zugelassen wird, müssen neue Völker mit Ablegern gegründet werden. So werden alle Parasiten, Bakterien, Viren, Sporen usw. übertragen.
       
  • Lösung:
    • Mit der Natur arbeiten heisst: sie respektieren und ihrem Lauf folgen, statt ihr entgegenzuwirken.
    • Staatliche Bienenexperten dürfen wilde Bienenvölker nicht attackieren und vernichten.
    • Öffnungen und Kontrollen vermeiden, da diese Krankheiten begünstigen. Risikomanagement.
    • In der Landwirtschaft und in den Gärten nicht alles "säubern". Natürliche Zufluchtsstätten für Bienen erhalten. Intensive und extensive Wiesen.
    • Mit 80% der Völker dürfen die Imker wie bisher arbeiten: Fütterung, Bestäubungsleistungen, Honigproduktion.
    • Mit 20% der Völker müssen die Imker jedoch völlig natürlich arbeiten. Keine Fütterung. Natürlichen Fortpflanzungtrieb in Form von Schwärmen zulassen. Natürliche Evolution und Auslese zulassen. Keine Behandlung mit Ameisen- und Oxalsäure. Keine Insektizide gegen die Varoamilbe - Bienen sind schliesslich auch Insekten. So kann sich wieder ein natürliches Netzwerk von wilden Bienenvölkern entwickeln, die sich untereinander kreuzen und eine natürliche Auslese ermöglichen. Das stärkt den Genpool der gesamten Spezies, was für die Bienen überlebenswichtig ist. Bei Imkern, Behörden und Wissenschaftlern kehrt wieder ein vertieftes Verständnis für natürliche Vorgänge ein, was sich auf die Ausbildung dieses Berufsstands und die Natur positiv auswirkt. Anhand eines grundlegenden Verständnisses der Natur werden wieder richtige Schlüsse gezogen. Imker werden entsprechend geschult.

 

- Der Bund hat die Möglichkeit zur Beschaffung und unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Impfstoffen und zum Betrieb von Impfstoffbanken (Art. 42). Aber: Das neue TSG bringt KEINE Änderungen im Zusammenhang mit Impfprogrammen (Zwangsimpfungen) oder dergleichen mit sich.

  • Der Schweizerische Bauernverband gehörte zu den Stimmen die verlangten, dass die nicht impfenden Bauern härter angepackt werden.
  • Ferdi Hudel vom Bauernverband ZH bestätigte Urs Hans, dass bei einer angeblichen oder tatsächlichen neuen Seuche alles wieder wie bei der Blauzungen-Zwangsimpfkampagne ablaufen wird. Fatalismus pur ...
  • Das revidierte TSG erweitert die Kompetenzen zur Anordnung von Impfobligatorien indirekt:
    • Machtkonzentration beim BVET. Fremdbestimmung durch internationale Organisationen wie EMA, OIE, FAO.
    • Unlimitierte Geldbussen. Verschärfung der übrigen Sanktionsmassnahmen (Betriebssperren, Strafanzeigen, Gefängnisstrafen).
    • Weiterhin Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten durch vage, interpretierbare "kann" Formulierungen.
    • Weiteres siehe unter Menüpunkt "Zwangsimpfungen"

TSG Art. 42 - Forschung und Diagnostik
Abs 42.f. neu:  Der Bund kann Impfstoffe gegen Tierseuchen beschaffen und sie unentgeltlich oder verbilligt abgeben;

  • Probleme:
    • Unterdrückung natürlicher Heilmittel und -methoden durch einseitige Bevorzugung und Verbilligung von Produkten der Pharma mittels Steuergeldern. Pharma finanziert sich direkt über Steuergelder.
    • Als Folge toxische Rückstände in Lebensmitteln.
    • Zentrale Impfstoffbeschaffung. Was im volkswirtschaftlichen Interesse liegt, entscheiden BVET und die dort Einfluss nehmenden Konzerne.
  • Lösung:
    • Was im öffentlichen Interesse liegt, wird durch unabhängige Fachkommission überprüft.

Art. 42.g. neu: Der Bund kann Impfstoffbanken betreiben.

  • Probleme:
    • Wenn das Virus mutiert oder das Verfalldatum überschritten ist, wird eingelagerter Impfstoff zu Abfall. Folglich muss sofort neuer Impfstoff beschafft und gebunkert werden. Wem nützt das? Der Bevölkerung oder den Konzernen?
    • Im Seuchenfall kommt die Impfung zu spät. Was bringt es, ein entschärftes Virus zu spritzen, wenn der scharfe Virus bereits im Körper des Tieres vorhanden ist?
    • Lagerbestände bringen keinen Vorteil. Zentralisierung der Kompetenzen beim BVET erleichtert willkürliche und unnötige Zwangsverabreichung.
  • Lösung:
    • Natürliche Imunisierung und Prävention.
    • Tiere nicht überzüchten, mit der Natur arbeiten, siehe Thema Bienen.
    • Eigenverantworung und Entscheidungsfreiheit: Tierhalter wollen Präparate frei wählen und nicht Präparate eines staatlich geförderten Kartells aufgezwungen bekommen.

 

- Der Bundesrat kann über Staatsverträge die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen im Bereich der Tiergesundheit stärken (Art 53b).

TSG Art. 53 - Befugnisse des Bundesrates
Art. 53.b. Abs. 1 neu: Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge abschliessen über die Diagnostik, die Ausbildung, die Durchführung von Kontrollen, die Entwicklungszusammenarbeit und den Informationsaustausch im Bereich der Tiergesundheit.

  • Problem:
    • Machtkonzentration bei nicht-staatlichen internationalen Organisationen.
    • Als Folge droht Deja Vu: Schweinegrippe Hype 2009; trotz harmloser Krankheit wurde höchste Pandiemiestufe ausgerufen; Impfobligatorium als Umsatzförderung für Impfstoff-Hersteller.
    • Solche Staatsverträge werden in grosser Anzahl abgeschlossen. Sie umfassen in der Regel hunderte von Seiten. Die wesentlichen Punkte konzentrieren sich meist auf wenige Seiten oder gar Sätze und sind in den riesigen Textmengen wie Nadeln im Heuhaufen verborgen. Die arbeitende Bevölkerung hat keine Chance mehr, die schiere Menge an neuen Verträgen angemessen zu prüfen und ggf. mittels Referendum zu stoppen. 
  • Lösung:
    • Internationale Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher Basis? Ja gerne!
    • Unterstellung der Schweiz unter die Herrschaft internationaler Organisationen und Konzerne? Nein danke!
    • Unabhängige Fachkommission aus Praktikern und Experten aus den Reihen der Bevölkerung überprüfen Informationen und Vollzug nationaler und internationaler Behörden.
    • Im Zweifelsfall bessern ein NEIN in die Urne legen.

Art. 53.b. Abs. 1 neu: Der Bundesrat kann mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, völkerrechtliche Verträge abschliessen über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der veterinärhygienischen und tierzüchterischen Vorschriften im Handel mit Tieren und Tierprodukten.

  • Problem: Bilaterales Veterinärabkommen CH-EU: Die veterinärrechtlichen Grenzkontrollen im Verkehr zwischen der Schweiz und der EU wurden per 1. Januar 2009 aufgehoben. WO bleibt hier die Sicherheit, wenn kranke Tiere ungehindert und unbemerkt die Grenze passieren können?
     

Das revidierte TSG schafft die Grundlage für eine zeitgerechtere Finanzierung:

  • Was bedeutet zeitgerecht?

 

- Die Finanzierung und die Leistungsabgeltung von neuen Programmen zur Tierseuchenbekämpfung können schweizweit einheitlich geregelt werden (Art. 31a). Damit können künftig bei nationalen Programmen für die Landwirte nicht nachvollziehbare Unterschiede bezüglich Finanzierung und Leistungsabgeltung zwischen den Kantonen vermieden werden.

  • Problem: Zentrale Befehlsausgabe durch BVET, OIE. TierhalterInnen, deren verfassungsmässigen Grundrechte missachtet werden, müssen die Zwangsmassnahmen und den riesigen bürokratischen Überwachungsapparat auch noch bezahlen.
  • Lösung: Unabhängige Prüfung des zentralen Vollzugs durch das BVET zur Reduktion des Machtmissbrauchspotentials.

 

- Die Umsetzung der vom Parlament 2007 beschlossenen Schlachtabgabe (an Stelle der Viehhandelsabgabe) wird vereinfacht (Art. 56a). Die Erträge aus dieser Abgabe (ca. CHF 3 Mio.) werden zielgerichtet für die Prävention verwendet.

- Der Bund engagiert sich mit zusätzlich CHF 1.5 Mio. pro Jahr im Bereich der Prävention von Tierseuchen (Botschaft S. 17).

  • TSG stellt in keiner Weise sicher, dass das System im öffentliche Interesse und nicht nur im Interesse der Konzerne funktioniert.
  • Die Tierhalter- und SteuerzahlerInnen müssen das fragwürdige System "Tierseuchenprävention" finanzieren.
  • Begünstigung von Kartellstrukturen durch einseitige staatliche Förderung von grossen Direkteinkäufern (siehe Botschaft des BR zu Art. 56a Abs. 1)

 

Das revidierte TSG stärkt die Rechte der Tierhalter:

- Die Möglichkeit gegen Verfügungen des BVET vorzugehen wird gestärkt (Art. 59b). Gegen sämtliche Verfügungen kann neu Einsprache erhoben werden.

TSG Art. 59 - Erlass kantonaler Vorschriften
Art. 59b neu, ersetzt Art. 26:
Abs. 1 neu: Verfügungen des BVET können mit Einsprache angefochten werden.
Abs. 2 neu: Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung; diese KANN auf Gesuch hin gewährt werden.
Abs. 3 neu: Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.

  • Probleme:
    • Unklare, schwammige, interpretierbare Formulierungen im Gesetz. Als Folge:
    • Schaffung von Rechtsunsicherheit:
      • Wer ist Rekursinstanz? BVET? Oder gar internationale Organisationen wie EMA, OIE, FAO?
      • Abschliessender Entscheid durch Bundesgericht?
      • Was heisst "Die Einsprache KANN auf Gesuch hin gewährt werden"?
      • Bezieht sich "diese" auf "Einsprache" oder auf "aufschiebende Wirkung" und oder beides?
    • Einschränkung der Gewaltentrennung:
      • Das BVET beurteilt Einsprachen gegen das BVET? L'état, c'est moi!?
      • Verlagerung des Gesetzgebungsprozesses vom Gesetz in die Verordnung und damit von der Legislative an die Exekutive.
        Ermächtigung des Bundesrats, da dieser Verordnungen ohne das Parlament ausgestalten kann.
  • Lösung:
    • Unabhängige Rekursinstanz in Form einer Fachkommission aus Tierhaltern, Tierärzten und Tierschützern.
    • Dadurch sind Rekurse für TierhalterInnen mit vernünftigem Aufwand finanzierbar und ohne Anwalt realisierbar.
    • Folgeinstanzen: Bundesverwaltungsgericht, Bundesgericht.
    • Nur so können die Rechte der TierhalterInnen wirksam gestärkt werden.

TSG Art. 47 - Vergehen und Übertretungen
Abs. 2 bisher: Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Haft bis zu zwei Monaten oder Busse bis 6000 Franken.
Abs. 2 geändert: In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Abs. 3 neu: Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

  • Probleme:
    • Was bedeutet "schwer"?
    • Freiheitsstrafe bisher zwei Monate, neu ein Jahr!
    • Geldstrafen bisher CHF 6000, neu unlimitiert!
  • Lösung:
    • Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.
    • Alternative Gesetzesrevision im Interesse der Bevölkerung.

TSG Art. 52 - Strafverfolgung      
Abs. 1 bisher: Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Abs. 1 geändert: Verfolgung und BEURTEILUNG strafbarer Handlungen sind Sache der Kantone.  

  • Problem: Aufhebung der Gewaltentrennung zwischen Exekutive (Regierungsräte) und Judikative (Kantonsgerichte).
  • Lösung: Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.

TSG Art. 54 - Vollzug
Abs. 1 neu: Werde strafbare Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes festgestellt, so erstatten die für den Vollzug zuständigen Behörden Strafanzeige.

  • Problem: Einführung einer inquisitorischen Generalvollmacht zugunsten nationaler und internationaler Behörden.
  • Lösung: Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.

 

Das revidierte TSG beseitigt alte Zöpfe:

- Die Funktionen des Wasenmeisters (Art. 6 TSG) oder des Viehinspektors (Art. 4) werden gestrichen, weil diese nicht mehr nötig sind. Veraltete Begriffe wie „Abdeckerei“ werden ersetzt.

  • Redaktionelle Änderung; keine erwähnenswerte Verbesserung.

 

 

C. Die Haltung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV)

Der SBV unterstützt die Revision des TSG und lehnt das Referendum aus folgenden Gründen ab:

- Das revidierte TSG leistet einen Beitrag für gesunde Tiere. Die Tiergesundheit hat einen Effekt auf die bäuerlichen Einkommen: Gesunde Tierbestände sind die Grundlage für eine wirtschaftliche und erfolgreiche Landwirtschaft. Verschiedene Tierseuchen haben ein sehr grosses Schadenpotential. Das betrifft die Tierhalter und die gesamte Volkswirtschaft (z.B. Tourismus bei Sperrmassnahmen), aber auch das Gesundheitswesen bei auf den Menschen übertragbaren Krankheiten.

  • SBV hat hier einfach die Terminologie des BVET übernommen; inhaltlich erklärungsbedürftig.
  • SBV ignoriert die Impfschäden zahlreicher Bauern.
    • Unter den nicht geimpften Tieren gab es keinen einzigen Blauzungenfall.
    • Serologischer Befund der nicht geimpften Tiere war durchgehend Virus-negativ.
    • Schadenpotential daher minimal.
  • Bang wurde auf einige wenige Menschen übertragen. Lösung: Ausmerzung der kranken Tiere.
  • Angstmacherei wie man sie vom Vogel- und Schweinegrippe-Hype her kennt.

 

- Das revidierte TSG nimmt künftige Herausforderungen auf. Tiergesundheit und Seuchenprävention sind wichtig und gewinnen an Bedeutung.

  • Weder BVET noch SBV können künftige Herausforderungen abschätzen.
  • Tierkrankheiten verbreiteten sich immer schon international und chaotisch.
  • Krankheiten können auch heute noch mittels natürlicher Haltung und Heilmethoden sowie mittels Isolation und Ausmerzung wirksam bekämpft werden.

 

-- Der zunehmende internationale Tierverkehr, der steigende Handel mit tierischen Produkten und Lebensmitteln oder die zunehmende Reisetätigkeit der Menschen führen zu einer schnelleren Verbreitung von Krankheiten.

  • Aufgrund welcher Statistik wurde zunehmender internationaler Tierverkehr festgestellt? Quelle?
  • Früher war die Schweiz ein traditionelles Tier-Exportland und daher wurden früher mehr Tiere exportiert.
  • Heute werden statt den Tieren vermehrt deren Spermien und Eizellen transportiert.
  • Lebend-Tiertransporte sind nicht rentabel. Vorstösse von Tierschützern verlangen Verbot.
  • In welchen Fällen wurde die schnellere Verbreitung von Krankheiten beobachtet? SARS-, Vogel- und Schweinegrippe Hype?

 

-- Die Klimaerwärmung trägt dazu bei, dass in Zukunft nur in tropischen oder subtropischen Gebieten bekannte Seuchen auch in gemässigte Klimazonen vordringen.

  • UN IPCC Wissenschaftsbetrug als Grundlage für einen globalen CO2-Steuerbetrug:
    • Wie eine Bombe hatte der Klimagate Skandal die etablierte Klimaforschung der Vereinten Nationen erschüttert. Klimagate (engl. Climategate) ist eine begriffliche Anlehnung an den Watergate-Skandal. Es geht um systematische Herabwürdigung und Ausgrenzung kritischer Wissenschaftler, rechtswidrige Zensur, Manipulation von Klimadaten, immense Geldsummen und umfassende Machtansprüche. Der von den UN und den Mainstream Medien beschworene wissenschaftliche Konsens entpuppte sich als inexistent. Der Skandal bestätigt tausende kritischer Wissenschaftler - darunter den weltweit führenden Meteorologen, Professor Richard Linzden vom MIT - welche die UN Theorie der vom Menschen verursachten (anthropogene) Erderwärmung seit Jahren als politisch inspirierten Mythos kritisieren. DER wichtigste das Klima beeinflussende Faktor ist die SONNE.
    • Am 19.11.2009 hatten unbekannte Informanten (Insider bzw. Whistleblower) ein umfangreiches Datenpaket aus den Computeranlagen des weltweit einflussreichsten Klimaforschungszentrums (Climate Research Unit CRU) der University of East Anglia im Internet veröffentlicht. Das durchgesickerte Datenpaket beinhaltet brisante eMails, wissenschaftliche Dokumente, Software Quellcode Dateien des CRU Klimamodells, Klimadaten usw. Die Dateien stammen aus dem Zeitraum von 1996 bis 2009. Die Daten, Modelle und Prognosen des CRU bilden die Grundlage für die heftig umstrittene Politik des zum "Weltklimarat" hoch stilisierten UN Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Im Zentrum des Skandals stehen vorerst noch Professor Phil Jones, Leiter des CRU, und Michael E. Mann, Direktor des Earth System Science Center an der Pennsylvania State University. Jones hat die Echtheit der Dokumente offiziell bestätigt und ist kurze Zeit später von seinem Amt zurückgetreten. Gegen Jones, Mann und weitere Personen wurden Ermittlungen eingeleitet.
       
  • Weltklimarat verwendet in seinen Klimaberichten gezielt manipulierte Klimadaten:
    • Die IPCC Alarmisten um Al Gore hatten unter anderem anhand des sogenannten Hockeyschläger-Diagramms versucht, ihre These von der katastrophalen anthropogenen Erderwärmung seit Ende des 20. Jahrhunderts zu belegen. Das Diagramm zeigt einen relativ gleichmässigen Temperaturverlauf während der vergangenen tausend Jahre mit krassem Anstieg am Schluss. Die Form des Graphen erinnert an einen Hockeyschläger. Autoren des berühmten Diagramms sind die Warmisten Michael E. Mann, Raymond S. Bradley und Malcolm K. Hughes (Fürsprecher der anthropogenen Erderwärmung werden gelegentlich "Warmisten" und ihre Skeptiker "Coolisten" genannt). Das Hockey-Diagramm unterschlägt eine mittelalterliche Warmzeit während der deutlich höhere Temperaturen herrschten als heute. Zudem zeigt das Diagramm statt der tatsächlich seit 1998 eingetretenen leichten globalen Abkühlung eine vermeintlich starke Erwärmung:
    • Klimagate eMail 942777075 - Mike’s Nature Trick: In diesem inzwischen berühmt-berüchtigten eMail vom 16.11.1999 schreibt Phil Jones unter anderem an Michael Mann mit Bezug auf dessen Veröffentlichung im Magazin Nature: "Sobald Tim hier ein Diagramm hat, werden wir es entweder noch im Laufe des Tages oder gleich morgen früh senden. Ich habe gerade Mikes Trick aus der Nature fertiggestellt und die realen Temperaturen zu jeder Serie der letzten 20 Jahre (z.B. von 1981 an) addiert, und von 1961 für Keith’s, um das Sinken [der Temparatur, Anm.] zu verstecken."
      Engl. Originaltext: "Once Tim’s got a diagram here we’ll send that either later today or first thing tomorrow. I’ve just completed Mike’s Nature trick of adding in the real temps to each series for the last 20 years (ie from 1981 onwards) amd from 1961 for Keith’s to hide the decline."
    • Keith Briffa (CRU) propagierte eine positiven Korrelation zwischen der Breite der Jahresringe sibirischer Bäume und der dortigen Temperatur im Sommer. Seine Theorie basierte auf den Bohrkernen einiger weniger Bäume. Das Hockey-Diagramm von Mann beruht weitgehend auf den Befunden von Briffa. Während eines Jahrzehnts weigerten sich die Warmisten, ihr Datenmaterial anderen Wissenschaftlern zur Überprüfung auszuhändigen. Als die Royal Society auf Antrag von Steve McIntyre die Herausgabe des Materials erzwang, flog der ganze Betrug auf. Briffa hatte aus seinem relativ umfangreichen Baummaterial nur solches verwendet, das seine Theorie stützte. Die Untersuchung des gesamten Briffa Materials ergab, dass die von Briffa propagierte Korrelation zwischen Temperatur und Baumjahresringen so nicht besteht. Die Jahresringmethode wird auch wegen des Einflusses von Feuchtigkeit, Nährstoffen usw. für die Bestimmung von Temperaturen als ungeeignet erachtet.
  • Rechtswidrige Zensur und Zerstörung öffentlicher Daten:
    • In seiner eMail vom 29.05.2008 fordert Jones seine Kollegen Mann, Briffa und andere auf, Anfragen um Herausgabe von brisanten Dokumenten im Rahmen des UK Freedom of Information Act durch Löschung zu vereiteln. Deswegen wurden gegen Jones strafrechtliche Untersuchung eingeleitet.
    • Klimagate eMail 1212063122: "Mike, kannst Du alle E-Mails löschen, die Du mit Keith [Briffa, CRU-Mitarbeiter, Anm.] betreffend AR4 [Fourth UN IPCC Assessment Report, Anm.] hattest? Keith wird es auch so machen. Er ist gerade nicht da - kleinere Familienkrise. Kannst Du auch Gene anschreiben und ihn dazu bringen, das gleiche zu tun? Ich habe seine neue E-Mail Adresse nicht. Wir werden es Caspar ebenfalls machen lassen. Wie ich sehe, behauptet CA, sie hätten das 1945 Problem im Nature Journal entdeckt!!"
      Engl. Originaltext: "Mike, Can you delete any E-Mails you may have had with Keith re AR4? Keith will do likewise. He’s not in at the moment – minor family crisis. Can you also E-Mail Gene and get him to do the same? I don’t have his new E-Mail address. We will be getting Caspar to do likewise. I see that CA claim they discovered the 1945 problem in the Nature paper!!"
  • Sekuläre Inquisition gegen kritische Wissenschaftler:
    • Der CRU Korrespondenz ist weiter zu entnehmen, dass führende Warmisten geheime Absprachen darüber treffen, wie kritische Wissenschaftler systematisch zu bekämpfen, im Peer-Review Verfahren zu behindern, aus dem "wissenschaftlichen Prozess" auszuschliessen und aus der öffentlichen Diskussion zu drängen sind. Die ketzerischen Stimmen der "Klimaleugner" werden mit allen Mitteln aus den Sachstandsberichten über Erkenntnisse zur globalen Erwärmung des IPCC herausgehalten.
    • Klimagate eMail 1047388489: In seiner eMail vom 11.03.2003 erläutert Mann gegenüber Jones und anderen, wie ein Fachjournal diskreditiert und diskriminiert werden soll, welches unerwünschte wissenschaftliche Arbeiten von Skeptikern veröffentlicht hatte: "Das war die Gefahr dabei, ständig die Skeptiker dafür zu kritisieren, dass sie ihre Arbeiten nicht in "von anderen Fachleuten überprüften Fachblättern" veröffentlichen. Offensichtlich haben sie eine Lösung dafür gefunden -- ein Journal zu übernehmen! Also was machen wir nun? Ich denke wir sollten aufhören “Climate Research” als ein legitimes von anderen Fachleuten überprüftes Fachmagazin zu betrachten. Vielleicht sollten wir unsere Kollegen in der Klimaforschungsgemeinschaft ermutigen, diesem Journal keine weiteren Arbeiten zuzusenden und die dort veröffentlichten Arbeiten nicht mehr zu zitieren. Wir werden uns auch überlegen müssen, was wir den vernünftigeren unseren Kollegen, die gegenwärtig dort in der Redaktionsleitung sitzen, erzählen oder von ihnen verlangen ..."
      Engl. Originaltext: "This was the danger of always criticising the skeptics for not publishing in the "peer-reviewed literature". Obviously, they found a solution to that--take over a journal! So what do we do about this? I think we have to stop considering "Climate Research" as a legitimate peer-reviewed journal. Perhaps we should encourage our colleagues in the climate research community to no longer submit to, or cite papers in, this journal. We would also need to consider what we tell or request of our more reasonable colleagues who currently sit on the editorial board..."

CO2

Entschuldigung die Damen, Sie müssen das Feuer löschen.
Europa hat eben Ihre CO2-Quote gekauft.
 

-- Zudem wird mit dem TSG das Engagement des Bundes im Bereich der Bienengesundheit verstärkt. Bienen sind wegen ihren Bestäubungsleistungen für die Landwirtschaft sehr wichtig.

  • Das vom revidierten TSG begünstigte und geförderte System arbeitet gegen die Natur.
  • Erfahrungskompetenz der TierhalterInnen; siehe Bienenexperte André Wermelinger:
    Natuerliche-Bienenhaltung.ch

 

- Das revidierte TSG ist auf den Grundsatz „Vorbeugen ist besser als heilen“ ausgerichtet, der auch bei den Nutztieren gilt. Mit einer wirkungsvollen Prävention lassen sich medikamentöse Behandlungen oder Impfungen vermeiden.

  • Worin besteht aus Sicht des SBV wirkungsvolle Prävention?
  • Weshalb spielen Komplementärmedizinische Methoden im revidierten TSG keine Rolle?

 

- Das revidierte TSG und die damit verbundene Förderung der Gesundheit ist auch im Sinne des Tierwohls, da kranke Tiere leiden.

  • Wie fördert das revidierte TSG die Gesundheit?
  • Weshalb wurden toxische Rückstände aus Impfungen in Milch und Fleisch nach der Blauzungenimpfung nicht flächendeckend untersucht?
    Weshalb haben sowohl SBV als auch BVET die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung nicht unterstützt?
  • Wie steht es mit dem Wohlbefinden der Tiere bei Impfschäden?

 

- Das revidierte TSG regelt die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung besser. Bei neuen nationalen Programmen sind die Finanzierung und die Leistungsabgeltung schweizweit einheitlich geregelt. Mittel für die Prävention stehen zur Verfügung und der Bund engagiert sich stärker. Die Schlachtabgabe löst die Viehhandelsgebühr ab und führt für die Branche nicht zu einer zusätzlichen Belastung. Die Einnahmen aus der Schlachtabgabe sind für die Prävention zweckgebunden, während bei der heutigen Viehhandelsabgabe teilweise nicht in allen Kantonen klar war, wofür die Mittel eingesetzt wurden. Für den SBV ist zudem zentral, dass die Finanzierung der Prävention nicht über die Mittel des Landwirtschaftsbudgets erfolgt.

  • Höhe der Einnahmen aus Viehhandelsabgaben? Schlachtabgabe = 3 Millionen Franken.
  • Tierhalter und Steuerzahler schiessen Mittel ein, es fliessen jedoch keinerlei Mittel an sie zurück.
  • Mehr Ausgaben und weniger Einkommen für alle.

 

- Das revidierte TSG hält die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch. Die Bauern sind grundsätzlich für die Tiergesundheit zuständig. Sie sind aber auf Unterstützung mit Informationen über die nötigen Massnahmen zur Tiergesundheit angewiesen. Damit die Massnahmen auch wirksam sind, muss der Bund diese koordinieren.

  • Widerspruch: Eingenverantwortung erfordert keine staatliche Koordination und Intervention.
  • Tierhalter- und TierärztInnen lassen sich nicht zu Befehlsempfängern degradieren.
    Sie  müssen bei behördlichen Entscheiden und Massnahmen partnerschaftlich mitreden und mitwirken können.

 

-- Prävention und Seuchenbekämpfung müssen übergeordnet geregelt werden, weil diese weder an der Stalltür noch an der Kantonsgrenze haltmachen. Die Rechte der Tierhalter werden über die Ausdehnung der Einsprachemöglichkeiten gegen sämtliche Verfügungen des BVET gestärkt.

  • Tierseuchen haben noch NIE vor Kantons- und Landesgrenzen halt gemacht.
  • Mit den seit Jahrhunderten bewährten Methoden (Isolation, Quarantäne, ggf. Ausmerzung) hat die Schweiz Tierseuchen immer erfolgreich bekämpft.
  • Wir brauchen eine unabhängige Fachkommission und eine niederschwellige Rekursinstanz.

 

- Die Schwachpunkte im revidierten TSG sind für den SBV akzeptabel. Der SBV hat sich gegenüber der Anpassung der Strafbestimmungen an das seit 1.1.2007 geltende Strafgesetzbuch sowie gegenüber der Möglichkeit, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge mit internationalen Organisationen aus dem Bereich der Tiergesundheit abschliessen kann, kritisch geäussert. Er kann diese Änderungen jedoch als Ergebnis eines demokratischen Prozesses akzeptieren.

  • Noch steht der Souverän über dem Parlament und über dem Bundesrat.
  • Ein signifikanter Teil des Souveräns hat mit dem Referendum seinem Willen in demokratischer Weise Ausdruck verliehen.
  • Der demokratische Prozess in Form einer eidg. Volksabstimmung läuft noch und ist zu respektieren.
  • Das Referendum ermöglicht dem SBV, die eigenen Forderungen einzubringen. Der SBV kann nur gewinnen: WIN-WIN

 

FAZIT: Der SBV sagt JA zur Revision des Tierseuchengesetzes und lehnt das Referendum ab!

FAZIT: Der SBV ist das Sprachrohr des BVET und vertritt somit die Interessen der Konzerne statt jene der Landwirte und der Bevölkerung.

 

Für das Komitee:

Sybilla Kölbener, Urs Hans, Roger Burkhardt

So 16.09.2012

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