Bienensterben

Bienensterben und Tierseuchengesetz

Das neue Tierseuchengesetz (TSG) soll eine wirksamere Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen und die Tiergesundheit erhalten. Ein Blick hinter die Kulissen am Beispiel der Honigbiene.

Das Wildtier Biene hat 30 Millionen Jahre Umweltveränderungen und Seuchen erfolgreich überlebt. Schwache Rassen sind eingegangen, starke konnten sich vermehren. Das ist das Prinzip der natürlichen Selektion - hart aber nachhaltig.

 

Wo steht die Biene heute?

In der Schweiz gibt es praktisch nur noch domestizierte, durch Imker betreute Bienenvölker. Siedelt sich ein Schwarm zufällig trotzdem wild an, wird dieser durch Imker und Bieneninspektoren als potentieller Seuchenherd vernichtet.

Die wild lebende Honigbiene ist in der Schweiz praktisch ausgestorben. Hauptgründe sind die intensive Landwirtschaft, der Mangel an Nistplätzen (alte Baumbestände) und die moderne Bienenzucht, welche die natürliche Selektion verhindert. In nur ein paar Jahrzehnten hat der Mensch die Bienenevolution weitgehend ausgeschaltet.

Der Vergleich zwischen gängiger Imkerei und natürlicher Lebensweise eines Bienenvolkes offenbart Kompromisse zulasten einer artgerechten Tierhaltung und zugunsten von Honigertrag und Imkerkomfort. Um die Honigernte sicherzustellen, werden u.a. ausgeklügelte Techniken zur Unterdrückung des Schwarm- bzw. Fortpflanzungstriebes angewendet, welche der Kastration eines Volkes gleichkommen.

Folgenschwere Kettenreaktionen müssen wiederum mit widernatürlichen Eingriffen bekämpft werden. So entstehen gezüchtete und infolge Symptombekämpfung geschwächte Bienenvölker, die in der freien Natur nicht mehr überlebensfähig sind. Das aktuelle Bienensterben ist das ersichtliche Resultat einer verbreiteten, intensiven Tierhaltung. Mit den in China bereits laufenden Versuchen zur manuellen Bestäubung von Obstbäumen werden schlimmste Befürchtungen Realität. Selbst die Elimination sämtlicher Umweltbelastungen wie z.B. das Vermeiden von Pflanzenschutzmitteln würde die Probleme ohne eine grundlegende Änderung des Imkerhandwerks nicht lösen.

 

Forschung und Gesetz

Die Tierseuchenverordnung des Bundes verpflichtet uns Imker, unsere Bienen bei den kantonalen Behörden registrieren zu lassen. Imker haben die Pflicht, ihre Bienen ordnungsgemäss zu warten, zu pflegen und gesund zu erhalten. Die Bienen dürfen keiner Gefährdung durch Tierseuchen ausgesetzt werden. Der Ausbruch von Seuchen oder seuchenverdächtigen Erscheinungen ist unverzüglich zu melden.

Was eine ordnungsgemässe Wartung und was eine Seuche ist, wird durch das Zentrum für Bienenforschung (eidg. Forschungsanstalt Agroscope) in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der schweizerischen Bienenzüchtervereine (apisuisse) definiert.

Bienenforschung und Verbandsarbeit sind hauptsächlich auf eine kurzfristig ertragsoptimierte Honigwirtschaft ausgerichtet. Es gibt kaum Fachexperten und Imker, die praktische Erfahrung mit naturnah gehaltenen Bienenvölkern haben. Als tragische Folge ergeben sich limitierte, einseitige Forschungsresultate. Eine langfristige und auf die Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts ausgerichtete Bienenforschung käme zu ganz anderen Einsichten.

So empfehlen die kantonalen Bieneninspektorate uns Imkern jährlich, unsere Bienenvölker mit Ameisen- und Oxalsäure gegen die berüchtigte Varroamilbe zu behandeln (die Milbe wird für das aktuelle Bienensterben verantwortlich gemacht). Die eigentliche Ursache für das ungehemmte Verbreiten der Varroamilbe, also die Schwarmtriebverhinderung, wird nicht erwähnt. Die Behörden verschweigen die wissenschaftlich erwiesenen Nebenwirkungen der Behandlung. Bei artgerechter Haltung kann man auch heute noch ohne Einsatz solch aggressiver Mittel erfolgreich imkern. Das beweisen wir mit unseren naturnahen Imkereien.

Es laufen bereits Feldversuche im Berner Seeland, wo die eidg. Forschungsanstalt flächendeckende Säure-Zwangsbehandlungen verordnet. Ein naturnahes Imkern wird so verunmöglicht und voraussichtlich in Kürze kriminalisiert. Mit derselben Argumentationsgrundlage müssen die Behörden auch gegen eine allfällige Wiederansiedelung wilder Honigbienen ankämpfen, obwohl die natürliche Selektion langfristig betrachtet die optimale Voraussetzungen für das Überleben der Spezies schafft.

 

Fazit

Die Ausgestaltung des revidierten Tierseuchengesetzes basiert auf einer Wissenschaft, die auf kurzfristige Ertragsoptimierung ausgerichtet ist. Uneingeweihte Personen können nicht mehr erkennen, dass die Forschungsergebnisse falsch interpretiert werden, was zu kritiklos akzeptierten, vermeintlichen Lösungsansätzen führt. Eine Ablehnung des revidierten TSG am 25.11.2012 gibt uns die Möglichkeit, eine alternative Gesetzesänderung auszuarbeiten und so eine Grundlage zu schaffen, welche unserer Gesellschaft einen nachhaltigen, transparenten und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Umgang mit unseren Tieren erlaubt.

 

Von André Wermelinger, El. Ing. HTL, eMBA, Imker
Weitere Informationen: Natuerliche-Bienenhaltung.ch