Zwangsimpfungen

2008-09-09 - SF - Massensterben nach Blauzungen-Zwangsimpfungen

Kurzinfo zum Fall

2008 wurden in der Schweiz zwei Millionen Tiere in der grössten obligatorischen Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die Folgen sind bis heute nicht absehbar. Viele Landwirte klagten über schwere Nebenwirkungen, Totgeburten und Massensterben ihrer Tiere. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hatte ohne Not die massenhafte Verabreichung von Impfstoffe angeordnet, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten. Es verstiess damit unter anderem gegen das Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetz. Sie als Konsument/in wurden so über die Lebensmittelkette mit Quecksilber, Aluminium, Saponin, Antibiotika und diversen Lösungsmitteln belastet.

Biobauer Matthias von Euw erstattete daraufhin Strafanzeige gegen BVET Direktor Dr. Hans Wyss. Im Strafverfahren verweigerte das BVET die Herausgabe angeblich "geheimer Studien". Rechtsanwalt Dr. iur. Gregor Schneider fasst die Ergebnisse der geheimen BVET-Studie aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland wie folgt zusammen: Versuchstiere insgesamt: 82; Anzahl der verendeten Tiere nach der Impfung: 13; Anzahl von Aborten bei Tieren nach der Impfung: 50

Im Interesse der Sicherheit aller Konsumentinnen und Konsumenten haben wir am 14.11.12 die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz gebeten, die "geheimen BVET Studien" unter Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes beim Eidg. Volkswirtschaftsdepartement einzufordern und folgende Fragen zu klären: Ordnete das BVET trotz katastrophaler Impfstoff-Testergebnisse (von 82 geimpften Tiere erlitten 50 Totgeburten) in rechtswidriger Weise flächendeckende Zwangsimpfungen an? Wie stellen Bund und Konsumentenschutz unter dem revidierten Tierseuchengesetz sicher, dass nicht erneut ungenügend getestete bzw. nicht regulär zugelassene Präparate (oder gar solche mit katastrophalen Testergebnissen) in die Lebensmittelkette eingebracht werden? Bitte setzen Sie sich bei der Stiftung für Konsumentenschutz (konsumentenschutz.ch) dafür ein, dass die dringend notwendigen Abklärungen im Lichte der Öffentlichkeit vorgenommen werden.

Das revidierte Tierseuchengesetz soll rechtswidrige Aktionen wie die skandalösen Blauzungen-Testimpfungen legitimieren. Wenn das revidierte TSG am 25.11.12 angenommen wird, bedeutet dies faktisch das Ende von Bio!

Nachstehend finden Sie detaillierte Informationen und Dokumente zum Fall:

2012-11-05 - Blauzungen-Zwangsimpfungen - ein warnendes Beispiel - Interview mit Matthias von Euw - ZF

 

Das BVET ordnete ohne Not die massenhafte Verabreichung von Impfstoffe an, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten

Das BVET schreibt 2008 in seinem Dokument "Blauzungenkrankheit in der Schweiz" über die Impfkampagne:

  • Bei den flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen handelte es sich um ein "Dissertationsprojekt", mit anderen Worten um einen Feldversuch (siehe Seite 9 unten). Von "Notfall" kann mit Blick auf die Offenbarungen des BVET und auch angesichts des milden Verlaufs der Blauzungenkrankheit keine Rede sein.
  • Ziel des Versuchs sei es, "die Wirksamkeit der drei verwendeten Blauzungen-Impfstoffe bei Rindern, Schafen und Ziegen zu prüfen, beobachtete Impfreaktionen und Nebenwirkungen zu erfassen und zu dokumentieren, sowie den erreichten Impfadeckungsgrad in der Schweiz abzuschätzen." Die Akzeptanz behördlicher Zwangsmassnahmen gegen Tierseuchen sei sicherzustellen.
  • Die Blauzungen-Impfstoffe, welche Millionen von Tieren versuchsweise verabreicht wurden, waren folglich nicht getestet. Ein Grossteil der schweizerischen Nutztiere wurde so - unter Verletzung des Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetzes - als Versuchstiere missbraucht. Die landesweiten obligatorischen Impftests führten bei den geimpften Tieren flächendeckend zu schweren Gesundheitsschäden, Aborten und Massensterben.
  • Die Konsumentinnen und Konsumenten wurden - ebenfalls unter Verletzung des Lebenmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetzes - über die Lebensmittelkette mit Quecksilber, Aluminium, Saponin, Antibiotika und diversen Lösungsmitteln belastet.

Das vom BVET befehligte Institut für Virologie und Immunologie (IVI) schreibt in seinem Prüfbericht über die Blauzungen-Impfstoffe:

  • Für keines der Blauzungen-Impfprodukte ist eine Dokumentation vorhanden, welche eine ordentliche Zulassung ermöglichen würde.
  • Für jedes der Impfprodukte wurde lediglich gezeigt, dass nach einer Impfung ein Schutz gegen eine experimentelle Infektion besteht.
  • Das IVI übernahm von der europäischen Arzneimittel-Agentur EMEA die erleichterten Kriterien für die Impfstoff-Zulassung im Notfall. Selbst die erleichterten Kriterien der EMEA wurden durch die im Feldversuch eingesetzten Impfstoffen nicht erfüllt. Bei dem Feldversuch handelte es sich eindeutig um keinen Notfall, sondern um einen Versuch.

Fazit: Kein Wunder starben die Tiere wie die Fliegen. Gesetzeswidrige Aktionen wie die skandalösen Blauzungen-Testimpfungen sollen nun durch das revidierte Tierseuchengesetz legitimiert werden.

2009-01-30 - SF - Bauern wollen Blauzungen-Zwangsimpfung boykottieren
Zwei Millionen Tiere wurden in der grössten obligatorischen Impfaktion der Schweiz gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die Folgen sind bis heute nicht absehbar. Die Landwirte klagen über schwere Nebenwirkungen und Totgeburten.

10vor10 vom 30.01.2009

Biobauer Matthias von Euw erstattete daraufhin Strafanzeige gegen BVET Direktor Hans Wyss

2010-02-02_Biobauer-Matthias-von-Euw-gegen-BVET-Direktor-Hans-Wyss_Strafanzeige.pdf
2010-02-05_Staatsanwaltschaft-BE-an-URA-BE_Eingabe-Strafanzeige.pdf
2010-03-01_URA-BE-an-Staatsanwaltschaft-BE_Antrag-Strafanzeige.pdf
2010-03-09_Staatsanwaltschaft-BE-an-MvE_Mitteilung-Strafanzeige.pdf
2010-03-20_MvE-an-URA-BE_Rekurs-gegen-Entscheid-Strafanzeige.pdf
2010-03-31_BVET-an-URA-BE_Stellungnahme-Strafanzeige.pdf
2010-04-08_Obergericht-BE-an-MvE_Verfuegung-Strafanzeige.pdf
2010-04-20_Obergericht-BE-an-MvE_Verfuegung-Strafanzeige.pdf
2010-06-08_Obergericht-BE-an-MvE_Beschluss-Strafanzeige.pdf

Fehlentscheid des Obergerichts Bern

Matthias von Euw konnte den abweisenden Entscheid des Obergerichts BE aus finanziellen Gründen nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Es handelt sich um ein Fehlurteil, unter anderem aus folgenden Gründen::

1) Kein Notfall, sondern Feldversuch - befristete Impfstoff-Zulassung widerrechtlich

  • Zitat Entscheid Obergericht BE, Seite 6:
    • "Das IVI verneinte in ihrem Bericht vom 20. Mai 2008 zwar die "ordentliche Zuslassung des Impfstoffs, empfahl aber infolge Dringlichkeit den befristeten Betrieb gestützt auf Art. 9 Abs. 4 des Heilmittelgesetzes. Gestützt darauf bewilligte das BVET die Anwendung der nicht zugelassenen Prudoukte im Rahmen der vorgesehenen Impfkampagne im Jahre 2008."
    • Heilmittelgesetz Art. 9 Abs. 4 Zulassung: "Das Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) kann den Vertrieb oder die Abgabe von nicht zugelassenen Arzneimitteln gegen lebensbedrohende Krankheiten befristet bewilligen, wenn dies mit dem Schutz der Gesundheit vereinbar ist, von der Anwendung ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten ist und wenn kein vergleichbares Arzneimittel zur Verfügung steht."
  • Einspruch: Gemäss BVET handelte es sich bei der Blauzungen-Impfaktion von 2008 nicht um einen Notfall, sondern um einen Feldversuch. Folglich war die Dringlichkeit eindeutig nicht gegeben und Heilmittelgesetz Art. 9 Abs. 4 daher nicht anwendbar. Eine befristete Zulassung der vom IVI genannten drei Blauzungen-Impfstoffe war nicht zulässig. Der von IVI/BVET bewilligte Einsatz der ungetesteten BT-Impfstoffe erfolgte widerrechtlich.

2) Geheime Studien - Herausgabe verweigert

  • Zitat Entscheid Obergericht BE, Seite 6:
    • "Zum Zeitunkt der Bewilligungsverfügung am 26. Mai 2008 belegten ausreichende Daten und Erfahrungen den Nutzen der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit (z.B. Vorstudie IVI)."
    • "Die nach der ersten Impfkampagne erfolgten wisseschaftlichen Studien (Abschlussbericht vom 15. Oktober 2009 über die Begleitstudie zur BT-Bestandesmedizin der Vetsuisse-Fakultät BE/ZH; Blauzungenkrankheit in der Schweiz, Bericht zur aktuellen Situation, BVET, Sep 2009) legen dar, dass die schädigenden tiergesundheitlichen Auswirkungen der BT-Impfung äusserst gering sind und die meisten untersuchten Bestandesprobleme durch nachvollziehbare, fachlich begründete andere Ursachen als die BT-Impfung erklärt werden können. Beispielsweise bestätigten die Untersuchungen der Fachgruppe Blauzungenkrankheit (Vetsuisse Falultät ist dem BVET unterstellt) aus dem Kanton Zürich über die Impfkampagne 2009, dass ein Zusammenhang von Schädigung und Impfung nur in wenigen Fällen überhaupt möglich (16 Fälle) oder wahrscheinlich (12 Fälle) ist. Diese Fälle sind der Zahl von insgesamt rund 125'000 applizierten Impfdosen und insbesondere dem Nutzen gegenüberzustellen, die die Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit für Mensch und Tier bedeutet."
  • Einpruch:
    • Die Studien über die Blauzungen-Impfaktion des BVETs wurden durch das dem BVET unterstellte, amtsinterne IVI durchgeführt. Das BVET ist somit befangen und dessen Studien als Beweismittel nicht zulässig.
    • Ferner verweigerten BVET und Obergericht dem Kläger die Herausgabe relevanter Studien mit dem Verweis, diese seien geheim. Gemäss Rechtsanwalt Dr. iur. Gregor Schneider aus München wurden die Studien an Herrn Mario Poletti vom Schweizerischen Fernsehen übergeben, aber nie veröffentlicht.
    • Dr. Schneider fasst die Ergebnisse der geheimen IVI-BVET-Studie (anklicken) aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland wie folgt zusammen:

        Versuchstiere insgesamt (hauptsächlich Rinder, einige Schafe, wenige Ziegen): 82
        Anzahl der verendeten Tiere nach der Impfung: 13
        Anzahl von Aborten bei Tieren nach der Impfung: 50
        Anzahl erhöhter Zellzahlen in der Milch nach der Impfung: 4
        Anzahl nervöser Reaktionen nach der Impfung: 3

      • Gemäss Schweizer Fernsehen wurden rund 2'000'000 Impfdosen verabreicht. Gemäss Obergericht und Generalprokurator wurden jedoch lediglich 125'000 Impfdosen verabreicht.
      • Bei der Mehrzahl der Bauern zeigten sich nach den Impfungen praktisch keine Schäden.
      • Bei zahlreichen Bauern aber war fast der gesamte Tierbestand von massiven Gesundheitsschäden, Aborten und Massensterben betroffen.

    Dringliche Prüfung durch den Schweizerischen Konsumentenschutz

    Im Interesse der Sicherheit aller Konsumentinnen und Konsumenten haben wir am 14.11.12 die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz gebeten die "geheimen IVI-BVET Studien" unter Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement einzufordern und folgende Fragen zu klären:

    Weitere Informationen folgen an dieser Stelle ...

     

     

    Das revidierte TSG ermöglicht indirekt verschärfte Zwangsimpfungen

    Tierseuchengesetz Art. 10 Abs. 3.3 autorisiert den Bundes­rat und das BVET bereits heute, obligatorische Impfungen an­zuordnen - siehe nachstehende Filme über die flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen und ihre Folgen. Worte wie "Impfzwang" und "Impfobligatorium" wurden im gültigen und revidierten Gesetzestext geschickt vermieden. Dennoch bewirken zahlreiche sich wie Puzzlestücke ergänzende Bestimmungen eine indirekte Verschärfung des Impfobligatoriums - eine Tatsache, die jedoch nur sichtbar wird, wenn man die Puzzelstücke (Bestimmungen) zu einem Ganzen zusammenfügt.

    Durch die im revidierten TSG vorgesehene Macht­konzentration bei nationalen und inter­nationalen Auto­ritäten entsteht ein bedeutendes Machtmiss­brauchspotential. Unsere Mitwirkung bei frag­würdigen Zwangsmassnahmen soll - z. B. im Interesse der Konzerne - mit be­traglich unlimitierten Bussen (Art. 48), Straf­anzeigen (Art. 54) und Gefängnisstrafen (Art. 47) durchgesetzt werden können. Durch schwammi­ge, interpretierbare Formulie­rungen wird unser Einspra­cherecht einge­schränkt. Das BVET ist Re­kursinstanz für Einsprachen gegen seine eigenen An­ordnungen. Es kann Einspra­chen ge­währen - oder eben nicht (Art. 59.b). Folglich steigt das Risiko unnöti­ger na­tional angeordneter sowie inter­national fremdbestimm­ter Zwangsimp­fungen enorm. Weiteres siehe Pro und Contra.

     

    TV-Beitrag über Blauzungen-Zwangsimpfung, Impfschäden und Tierleid

    Kantonsrat und Biobauer Urs Hans über Zwangsmassnahmen und die wahre Ursache von BSE

    Kantonsrat Urs Hans im Interview mit der PS Zeitung
    Wenn das Kalb den Kopfstand macht - PSZ 38-010.pdf

    Biobauer Urs Hans gegen Veterinäramt Zürich
    Blauzungen-Zwangsimpfung_Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH_Dr-iur-Adrian-Struett_Kurzfassung.pdf
    Blauzungen-Zwangsimpfung_Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH_Dr-iur-Adrian-Struett_Uebersicht.pdf

     

    Markus Lanfranchi über Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung

    Für die Betroffenen bilden die Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung die Basis für die Entscheidungsfindung. Die Zwangsmassnahmen wurden kantonal koordiniert. Deshalb konnten die Fehlentscheide einzelner Bundesbeamter nach kurzer Zeit korrigiert werden. Mit Blick auf die harmlose Entwicklung der Krankheitsausbreitung und die hauptsächlich schädlichen Wirkungen der Impfungen konnten einige couragierte Kantonsveterinäre (natürlich auch unter dem Druck der Betroffenen) den verfehlten Vollzug letztlich nach nur zwei Jahren korrigieren. Als Folge wurde die Impfung für freiwillig erklärt.

    Mit dem neuen Tierseuchengesetz würde diese Art der Korrektur eines verfehlten Vollzugs durch Betroffene verunmöglicht! Die gesamten Kompetenzen würden bei einigen wenigen "Schreibtischtätern" konzentriert, welche noch weniger mit den TierhalterInnen in Kontakt stünden. Fehlentscheide hätten dann viel schwerwiegendere Konsequenzen. Erinnert sei hier an all die verschiedenen unbegründeten Grippephobien in der Humanmedizin der letzten Jahre, bei denen multinationale Konzerne die einzigen Gewinner waren! Deshalb legen wir am 25. November 2012 zum Tierseuchengesetz ein beherztes NEIN in die Urne!

    Markus Lanfranchi, Präsident Bio Forum Schweiz

     

    2010-07-23 - SF - Schwere Nebenwirkungen der Blauzungen-Zwangsimpfung

    2009-09-16 - SF - Landwirt Tumasch Planta darf seine zwangsgeimpften Schafe abholen

    2009-07-15 - SF - Bündner Kantonstierarzt boxt Blauzungen-Zwangsimpfung durch

    2009-06-25 - SF - Bündner Bauern wehren sich gegen Blauzungen-Zwangsimpfung

    Jede-Impfung-verursacht-eine-Vakzinose_FiBL-Projektantrag_Denise-Buergmann.pdf
    Blauzungenkrankheit_Interpellation-Foehn_Antwort-Bundesrat_Replik-Stefan-Lanka.pdf

     

    2009-04-15 - SF - Schlimme Nebenwirkungen - Schwyzer Bauern wollen keine Blauzungen-Impfung

    Schweiz aktuell vom 15.04.2009

     

    Quecksilber aus Impfungen - in unseren Nahrungsmitteln - so schädigt es das Gehirn von Säuglingen

    Studie-beweist-Gefaehrlichkeit-von-Aluminium-in-Impfstoffen_Chris-Shaw-Neurotoxikologe_2009.pdf
    Impfindustrie_Ein-Insider-packt-aus_Nexus.pdf
     

     TSG NEIN = NEIN zu Zwangsmassnahmen = JA zu freien Impfentscheiden in eigener Verantwortung

     

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