2012-10-27 SVP CH beschliesst TSG Nein Parole

SVP Parteidelegierte beschliessen harsches Nein zum Tierseuchengesetz

Die SVP Schweiz will nichts wissen vom Tierseuchengesetz. Obwohl die SVP-Fraktion und der Bauernverband die Gesetzesänderung massgeblich initiiert hatten, beschlossen die Parteidelegierten ein harsches Nein zur Abstimmungsvorlage. SVP-Parteipräsident Toni Brunner hat zum Auftakt der Delegiertenversammlung in Seedorf (UR) dem Bundesrat «Schludrigkeit» vorgeworfen. Man vermisse klar definierte Ziele, erkenne keine Strategie. Die Folge seien Schnellschüsse und eine führungslose Schweiz.


2012-10-27 SF – SVP Schweiz beschliesst mit 250 zu 89 Stimmen die TSG Nein-Parole

Am 25. November 2012 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf eidgenössischer Ebene einzig über die Änderung des Tierseuchengesetzes zu befinden haben. Gegen diese von Bundesrat und Parlament zur Annahme empfohlene Gesetzesänderung kam das Referendum zu Stande.

Die Vor- bzw. Nachteile der Vorlage wurden kontradiktorisch von Bauernpräsident und Nationalrat Hansjörg Walter und Nationalrätin Yvette Estermann präsentiert. Mit dem neuen Tierseuchengesetz sollen die Grundlagen für eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen verbessert werden. Gesunde Tierbestände sind die Basis für eine wirtschaftliche und erfolgreiche Landwirtschaft, da gewisse Tierseuchen ein sehr grosses Schadenpotential aufweisen und bei auf den Menschen übertragbaren Krankheiten auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: das neue Tierseuchengesetzt greife zu stark in die Eigenverantwortung der Tierhalter und Tierärzte ein. Zusätzlich wurde vor den Impfschäden für Tier und Mensch gewarnt. Ebenso würde die Vorlage zu einer weiteren Machtkonzentration auf Bundesebene führen.

Nach engangierter Debatte folgten die Delegierten dem Antrag auf Ablehnung des neuen Tierseuchengesetzes mit 250:89 Stimmen.

 

Ja zur Revision des TSG – Rede von Nationalrat Walter Hansjörg, Wängi TG

Es gibt Themen, die attraktiver sind als die Revision des Tierseuchengesetzes. Das heisst aber nicht, dass es deshalb nicht wichtig wäre. Als Bauer und als Präsident des Schweizerischen Bauernverbands wünsche ich mir, dass heute eine klare Ja-Parole von Seiten der SVP resultiert. Schliesslich gab es im Parlament auch von Seiten der SVP keine einzige Gegenstimme.

Um was geht es, um was geht es nicht und warum ein Ja? Das erörtere ich Ihnen gerne. „Vorbeugen ist besser als heilen”, so lässt sich der Ansatz des neuen Tierseuchengesetzes zusammenfassen.

Der Anstoss zur Revision kam aus der Landwirtschaft, weil das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1966 nur die Tierseuchenbekämpfung, nicht aber die Prävention regelt. Und weil sich die Zeiten und die Herausforderungen seither geändert haben.

Was will die Revision?
Die Prävention ist ein neuer Schwerpunkt im Tierseuchengesetz. Durch Überwachungsprogramme wird die Früherkennung gestärkt. Diese Aufgabe wird dem Bund zugewiesen, da es wirkungslos ist, wenn ein Kanton aufpasst und der Nachbarkanton nichts unternimmt. Mit einer guten Prävention können rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz unserer Tiere getroffen werden. Durch Prävention wird die Tiergesundheit erhalten und verbessert. Werden die Tiere gesund erhalten, benötigen sie keine Medikamente wie zum Beispiel Antibiotika. Gesunde Tiere sind die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Tierhaltung. Neu wird die Finanzierung von Bekämpfungsprogrammen schweizweit einheitlich geregelt. Bislang mussten die Tierhalter je nach Kanton einen unterschiedlichen Anteil der Kosten für das gleiche Programm mitfinanzieren.

Neu kann der Bund bei Bedarf Impfstoffe zentral beschaffen und unentgeltlich oder verbilligt an die Tierhalter abgeben. Zudem kann der Bund Impfstoffbanken betreiben. Das erlaubt eine rasche Reaktion im Notfall. Insbesondere bei einem Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche ist der Zeitfaktor entscheidend. Die Eigenverantwortung der Tierhalter wird gestärkt, denn neu steht den Tierhaltern gegen alle Verfügungen des Bundesamtes ein Einspracherecht zu. Die Tierhalter haben so gegenüber den Anordnungen des Bundesamtes mehr Rechte. An der Art und der Durchführung von Impfungen ändert ein JA oder NEIN überhaupt nichts, weil der entsprechende Artikel nicht geändert wird. Es gibt auch keine neuen Zwangsimpfungen oder sonst etwas in diese Richtung. Die entsprechenden Ängste der Referendumsseite sind deshalb unbegründet.

Warum braucht es die Revision?
In den letzten 40 Jahren hat der Tier-, Waren- und Personenverkehr in und aus aller Welt sehr stark zugenommen. Dadurch können Tierseuchen, die in der Schweiz früher einmal ausgebrochen sind (Tollwut, Maul- und Klauenseuche), jederzeit wieder auftreten.

Der Klimawandel erhöht das Risiko, dass Seuchen, die wir in der Schweiz nicht kennen (Pferdepest, West-Nil-Fieber), sich auch in unseren Breitengraden ausbreiten. Heute tragen die Kantone die Bekämpfungskosten allein oder zusammen mit den Tierhaltern. Jeder Kanton legt selber fest, ob und in welcher Höhe sich die Tierhalter an den anfallenden Kosten beteiligen müssen. Die Bauern müssen deshalb für die gleichen Leistungen je nach Kanton unterschiedlich viel bezahlen. Ein neuer Artikel gibt dem Bundesrat künftig die Möglichkeit, die Finanzierung und die Leistungsabgeltung bei neuen Bekämpfungsprogrammen – befristet – schweizweit einheitlich zu regeln.

Eine Änderung gib es weiter bezüglich den Schlachtabgaben. Einerseits wird präzisiert, für welche Tiergattungen eine Schlachtabgabe zu entrichten ist: Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Andererseits ist vorgesehen, dass der Erlös aus der Schlachtabgabe von ungefähr 3 Millionen Franken vom Bund für die Tierseuchenprävention eingesetzt werden soll. Damit werden die Kantone in diesem Umfang von der Finanzierung von Überwachungsprogrammen entlastet. Im Weiteren setzt der Bund jährlich 1.5 Millionen Franken zusätzlich für die Prävention ein.

Die Bieneninspektoren werden mit der Revision neu professioneller ausgebildet. Das ist sehr wichtig, da es um die Bienengesundheit nicht zum Besten steht. Die Bienenhalter kämpfen seit Jahren gegen die Varroa-Milbe und müssen sich vermehrt mit weiteren Parasiten und besonders mit der Sauerbrut einer zu bekämpfenden Seuche herumschlagen.

Was ändert nicht mit der Revision des Tierseuchengesetzes?
Bezüglich der Durchführung von Bekämpfungsmassnahmen ändert nichts. Das gilt auch für die Durchführung einer nationalen Impfkampagne. Welche Massnahmen für die einzelnen Tierseuchen gelten, ob z.B. für eine bestimmte Tierseuche eine Impfung sinnvoll ist oder nicht, regelt der Bundesrat weiterhin in der Tierseuchenverordnung. Die Revision des Tierseuchengesetzes bringt also keinerlei Impfzwang, wie das von den Urhebern des Referendums immer wieder behauptet wird. Die Kantone und die Tierhaltenden werden weiterhin in Entscheidungsprozesse einbezogen und die Kantone bleiben zuständig für den Vollzug der Tierseuchengesetzgebung.

Fazit
Die Gesundheit der Schweizer Nutztiere ist gut. Damit dies auch so bleibt, kam der Wunsch, das bisherige Tierschutzgesetz anzupassen, aus der Landwirtschaft. Im Frühling dieses Jahres hat das Parlament die Revision behandelt. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen.

Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes hat der Vorlage mit 72 zu 2 Stimmen zugestimmt und auch die Fachorganisationen der Tierproduktion unterstützen die Revision des Tierseuchengesetzes. Alles in allem: Das neue Tierseuchengesetz bringt viele wichtige Verbesserungen für die Nutztierhaltung und für gesunde Tiere.

Ich bitte Sie, zum besseren Schutz der Tiere vor Seuchen für die Abstimmung vom 25. November die JA-Parole zu beschliessen. Besten Dank.

Replik TSG Komitee siehe Pro und Contra

 

Tierseuchengesetz NEIN – Rede von Nationalrätin Estermann Yvette, Kriens LU

Die Politik, das heisst National- und Ständerat, zusammen mit dem Bundesrat empfehlen, das Tierseuchengesetz anzunehmen und den Änderungen zuzustimmen.

Dass wir überhaupt hier und heute über dieses Geschäft befinden können, ist vielen wachsamen Menschen zu verdanken, welche nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile der Änderungen gesehen haben. Sie hatten den Mut, sich dagegen zur Wehr zu setzen und ergriffen das Referendum erfolgreich. Das zeigt, dass es hier um ein Anliegen geht, das Tausende Tierhalter und Bauern in der Schweiz bewegt! Ein NEIN bewirkt, dass für die Tierhalterinnen, Tierhalter und Veterinär-Ärzte ein besseres Tierseuchengesetz erarbeitet werden kann. Die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen, Tierhaltern und Tierärzten werden fair geregelt. Es braucht mehr Transparenz für die vom Bund gewünschten Verfahren und deren Folgen für Tier und Mensch.

Ja, verehrte Damen und Herren Delegierte, das ist zum Glück in der Schweiz noch möglich! Wenn die Politik eine verfehlte Richtung einschlägt, kann das Volk als stärkste und höchste Macht im Land korrigierend eingreifen.

Warum aber sollten Sie, geschätzte Delegierte NEIN zum verfehlten Tierseuchengesetz sagen?

  • Mit dem neu revidierten Gesetz wird die Eigenverantwortung des Tierhalters und des Tierarztes massiv geschwächt. So wurden z.B. bereits bei der Blauzungenimpfung im Jahre 2008 die Tierhalter gezwungen, ihre Tiere zu impfen. Viele Tiere wurden infolge dessen krank und schwach, verendeten oder mussten gar geschlachtet werden. Die völlig unverhältnismässige Massnahme brachte jedoch den Impfstoff-Herstellern viel Geld.
  • Die Rückstände der Impfmedikamente fliessen in die Nahrungskette ein und landen schlussendlich auch auf unseren Tellern.
  • Der Bund erhält mit diesem Gesetz einmal mehr wesentlich mehr Macht. Die Eigenverantwortung der Tierhalter und Tierärzte inklusive die Kompetenzen der Kantone wurden im neuen TSG stark beschnitten.
  • Kostenexplosion: Die teuren und oft auch umstrittenen Präventionsprogramme (Art. 57b) werden einen gewaltigen logistischen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Die Kosten werden auf Tierhalter, Steuerzahler und Konsumenten abgewälzt. Wie wir gesehen bei der Vogelgrippe gesehen haben, müssen eingelagerte Impfstoffe auch sehr teuer entsorgt werden (Ablaufdatum).
  • Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger: Bei den Bauern und allen übrigen Tierhaltern sorgt nebst dem zentralistischen Impfzwang zusätzlich für Unmut, dass die Einspracherechte der Tierhalter noch mehr beschnitten werden.
  • Das TSG regelt keine objektive Kriterien für die Definition von Seuchen. Es müssen auch keine wissenschaftlichen Nachweise erbracht und unabhängige Risikoanalysen durchgeführt werden. Dieser Mangel an Transparenz ermöglicht es den Behörden, willkürlich Seuchen auszurufen und Impf-Obligatorien anzuordnen.
  • Der Bundesrat kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen und die Schweiz würde durch internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation, fremdbestimmt.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, liebe Delegierte, ein NEIN zum TSG zu beschliessen, damit ein besseres Gesetz erarbeitet werden kann.

Die Junge SVP hat bereits in Airolo ein NEIN beschlossen!

Helfen Sie der Politik, von ihren Irrweg abzukommen und stimmen sie NEIN!

 

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