Briefliche Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe sichern

Systemmängel und Gefahren bei der brieflichen Stimmabgabe

Briefliche und elektronische Abstimmungen in der Schweiz sind alles andere als fälschungs­sicher. Wer brieflich oder via Internet (E-Voting) abstimmt, riskiert, dass sein Votum verfälscht und sein Stimmverhalten registriert wird. Einzig der persönliche Gang an die Urne bietet Sicherheit. Die Problematik soll nun durch die Bundesanwalt­schaft untersucht und vom Parlament behandelt werden.

Briefliche Stimmabgabe sichern

Eine unabhängige Untersuchung der brief­lichen Ab­stimmungen in der Schweiz bringt alarmierende System­mängel und entspre­chenden Handlungs­bedarf zum Vor­schein. Auf dem Weg vom Bürger zum Stim­menzähler im Wahlbüro kann das Abstimmungsmateri­al pro­blemlos gefälscht werden.

Recherchen und Insider-Informationen haben offenge­legt, wie leicht im grossen Stil mani­pu­liert werden kann. Die Sicherheitslücken und Über­wachungs­möglichkeiten sind haupt­säch­lich durch technische und organisatori­sche Neuerun­gen sowie durch Gesetzes­ände­rungen im Bereich der politischen Rechte entstanden.

So wurde z. B. das als Stimmrechtsausweis dienenden­de äussere Rücksendecouvert wegen neuer Anforde­rungen der schweizeri­schen Post durch die Stimm­rechtskarte er­setzt. Die stimmberechtigte Person unter­schreibt nicht mehr auf dem Couvert, sondern auf der Stimmrechtskarte und steckt sie zusammen mit den Stimmzetteln in einem kleinen Couvert in ein neutrales Rücksende­couvert. Das Abstimmungsmaterial ist da­durch leicht fälschbar.

In den Verwaltungen der Gemeinden und Städte sind jeweils wenige Insider für die Aufbewahrung von Hunderttausenden von Abstimmungscouverts zuständig, die vor der Abstimmung eintreffen. Vor allem in Städten wird das Material an geheimen Orten aufbewahrt. Fälscher können sich leicht und diskret Zugang zum Abstimmungsmaterial ver­schaffen (lassen). Das Ent­deckungs­risiko ist gering, das Fäl­schungspotential und der Fälschungs­anreiz sind gigantisch.

Die Fälscher haben leichtes Spiel. Sie öffnen einfach die gewünschte Anzahl Rücksendecouverts. Mit Ausnahme der Stimmrechtskarte wird das Original-Stimmmaterial vernichtet und durch vorberei­te­tes Reservematerial ersetzt, das gefälschte Stimmzettel sowie innere und äussere Couverts um­fasst. Auch die Aufzeichnung des Stimmverhaltens ist möglich. Am Abstimmungssonntag erhält das Wahl­büro dann massenhaft gefälschtes Abstimmungs­material zur Auszählung. Da Adressen und Unter­schriften der Stimmberechtigten auf den Rück­sende­couverts fehlen, hat das Wahlbüro keine Chance, die Manipulationen zu erkennen.

Die Gemeinden und Kantone führen über die Verwendung des offiziellen Reserve­materials keine öffentliche und transparente Buchhaltung. Weil das Abstimmungsmaterial keine wirksamen Sicher­heitsmerkmale aufweist, sind die Fälscher nicht einmal auf offizielles Reservermaterial angewiesen, sondern können es selbst produzieren. Besonders effizient und leicht möglich ist die systematische Fälschung durch eingeschleuste Personen innerhalb der Post, die gezielt fälschen und über das Stimmverhal­ten eine verdeckte Datenbank anlegen können. Edward Snowden lässt grüssen. Noch krasser sind die Manipu­la­tions­möglichkeiten beim E-Voting.

Eine schweizweit vernetzte Interessengruppe, die IG Wahre Demokratie, ist in Kontakt mit Zeugen und Insidern. Verwaltungsleiter und Wahlbüro-Chefs haben die Manipulationsmöglichkeiten bestätigt. Die IG verlangt nun von der Bundesanwaltschaft eine grundlegende Untersuchung der Missstände. Die Themen Sicherheitsmängel, Abstimmungsfälschung und -fichierung müssen dringend auch vom Parlament behandelt werden. Entsprechende Reformen und Gesetzesänderungen sind unumgäng­lich.

Die IG Wahre Demokratie schlägt eine einfache Lösung vor, die Missbräuchen bei der brieflichen Abstimmung definitiv einen Riegel schieben kann: Die Einführung eines individuellen Codes, den nur die stimmberechtigte Person kennt und mit welchem sie kontrollieren kann, ob ihre Stimme korrekt ins Gesamtresultat eingeflossen ist. Dadurch können die Stimm­berechtigten selbst die einwandfreie Aus­zählung sicherstellen. Das Abstimmungs­geheimnis bleibt dabei gewahrt. Das Lösungsprinzip wurde im Rahmen eines Referendums bereits erfolgreich getestet.

Unter Kontakt können Whistleblower (Warnrufer) ihre Erfahrungen bei der IG Wahre Demokratie namentlich oder anonym melden.

Bis zur Behebung der gravierenden Sicherheitslücken empfiehlt die IG Wahre Demokratie allen Stimm­­berechtigten dringend, nicht brieflich oder elektronisch abzustimmen. Einzig der Gang an die Urne schliesst die Fälschungsmöglichkeiten heute aus.

Die IG Wahre Demokratie hat am 4. November 2013 folgende Mitteilung (pdf) an die Redaktionen der grossen Zeitungen der Schweiz verteilt. Die Redaktoren zeigten keinerlei Interesse, das Thema zu recherchieren und lehnten es ab mit unseren Zeugen zu sprechen. Ausnahme: Der Zeitpunkt

 

E-Voting – das diskrete Ende der Demokratie?