Bioterrorismus

Bioterrorismus – Das revidierte Epidemiengesetz öffnet durch die Verletzung der obersten Prinzipien unserer Verfassung die Büchse der Pandora

2005 beantragten die USA, vertreten durch ihren Secretary of Agriculture, ein Patent auf dem gentechnisch erzeugten Schweinegrippe Virus. Im Januar 2009 erteilte das US Patentamt der US Regierung das Patent Nr 8,999,352 „Gentechnisch hergestellter Schweinegrippe Virus und dessen Verwendung“. Aber hallo? Warum wird ein Gentech Labor Virus patentiert, bevor es im Rahmen der weltweiten Schweinegrippe Epidemie von 2009 erstmals ausserhalb des Labors auftritt – und den Herstellern unzureichend getesteter, gesundheitsschädigender Impfstoffe Milliardenumsätze bescheert? Warum liefert ein patentiertes Labor Virus den Befürwortern des revidierten EpG gentechnisch erzeugte Argumente für die Unterstellung der Schweiz unter die WHO, sowie für die Einführung von inquisitorischen Sanktionen, Impfobligatorien und Impfzentren samt Quarantäne, Isolationshaft und Zwangsmedikation?


Die Anthrax Dealer – Bioterrorismus durch Regierungen und Konzerne – ARTE
Was, wenn diejenigen die vorgeben uns gegen Terrorismus zu schützen, selbst die Terroristen sind?

 

Immer öfter gilt: Die Impfung ist die Pandemie. Was geschieht, wenn eine obligatorische Massenimpfung genau die Pandemie auslöst, vor der sie die Bevölkerung angeblich schützen soll?

Das rEpG transferiert bereits in normalen und besonderen Lagen praktisch uneingeschränkte Kompetenzen ans BAG und die WHO.

Wenn die WHO Generaldirektorin eine ausserordentliche Lage ausruft, so kann der Bundesrat basierend auf BV Art. 184 + 185 sofort Notrecht in Kraft setzen – wie z. B. anlässlich des Swissair Groundings, des unötigen UBS Bailouts und der fragwürdigen Aktenvernichtung im Proliferantionsfall Tinner.

Das rEpG Art. 7 ermächtigt den Bundesrat wie folgt: «Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen (beliebige) Massnahmen anordnen.»

Das heisst, die demokratische Gewaltentrennung wird aufgehoben. Umfassende Kompetenzen werden über die beiden neuen (mit Phama-Lobbyisten besetzten) Koordinations- und Einsatzorgane (Art. 54 + 55) an die WHO transferiert. Das die WHO steuernde Konglomerat aus Pharma und Banken kann sich so über eine willkürliche Erklärung der WHO Generaldirekorin jederzeit selbst uneingeschränkte Macht über die schweizerische Bevölkerung erteilen.

Militärisch betrachtet – Stichwort Bioterrorismus – ist das rEpG geradezu eine Einladung an fremde Mächte im Äusseren wie im Innern, den kleinen Kreis von Entscheidungsträgern zu korrumpieren, zu erpressen und zu infiltrieren. Entscheidungsträger sind keine Heiligen. Auch integre Menschen, die sich nicht korrumpieren lassen, können aufgrund persönlicher Schwächen unter Druck gesetzt, erpresst oder (da nicht vom Volk gewählt) durch die WHO Kommandostruktur einfach ausgetauscht werden. Die kleine Schaar der Entscheidungsträger wird so zum nationalen Sicherheitsrisiko.

Mit Blick auf die US Anthrax-Anschläge (siehe oben), die Terroranschlägen von 9/11 usw. dürfte wohl klar sein, dass es Menschen gibt, die kaltblütig die schlimmsten Schreckenstaten ausführen, wenn es der Erreichung geostrategischer Ziele dient.

Bitte untersuchen Sie das rEpG auch auf sein Missbrauchspotenzial: Besteht aufgrund der Ermächtigung zentraler Instanzen die Möglichkeit einer verdeckten Machtübernahme, z. B. während einer Gentech-Pandemie, die durch die WHO ausgerufen wird?

Unter dem Deckmantel des Bevölkerungsschutzes wäre es für die kleine Schaar von Entscheidungsträgern aufgrund ihrer uneingeschränkten Kompetenzen (Informationsmonopol, Medienmonopol, Geheimhaltung, Mitwirkungspflichten der Bevölkerung, Arbeitsverbote, Berufsverbote, Schliessung von Unternehmen, Bussen, Strafverfügungen, Haftstrafen, Quarantäne, Isolationshaft, Zwangsmassnahmen und Zwangsmedikationen) realisierbar, in einem Coup die Macht in unserem Land zu übernehmen. Mit Hilfe von Biowaffen, die als obligatorische „Schutzimpfungen“ und „Desinfektionsmittel“ daher kommen (Art. 48 + 72), können mittels Totalüberwachung elektronisch kassifizierte „krankheitsverdächtige“ politische Gegner (Ressistance) systematisch verhaftet, isoliert und zwangsbehandelt werden.

rEpG Art. 48 Desinfektion und Entwesung
1 Die zuständigen kantonalen Behörden sorgen für die Desinfektion und Entwesung, insbesondere von Transportmitteln und Waren, um die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern.
2 Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen befördern, Flughafenhalter, Betreiber von Hafenanlagen, Bahnhöfen und Busstationen und Reiseveranstalter sind bei Desinfektionen und Entwesungen zur Mitwirkung verpflichtet (die kleine Rotte der Entscheidungsträger kann die gesamte Bevölkerung mit Verweis auf ihre Mitwirkungspflichten und unter Androhung von Saktionen dazu verpflichten, als Desinfektionsmittel getarnte biologische Kampfstoffe auszubringen, und so die für eine Machtübernahme erforderliche Pandemie und Massenpanik herzustellen).

rEpG Art. 72 Kosten einer Desinfektion oder Entwesung
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Transportmittels, einer Anlage oder einer Ware trägt die Kosten der Desinfektion oder Entwesung.

 

Lesen Sie auch:
Ebola can be turned into bioweapon, Russian & UK experts warn – RT
Warum ist das revidierte Epidemiengesetz ist verfassungswidrig?