2012-11-21 Recherchen decken skandalöse Misswirtschaft im BVET auf

Skandalöse Misswirtschaft im BVET

Ohne Not hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die massenhafte Verabreichung von Impfstoffen angeordnet, welche die Zulassungskriterien nicht erfüllten. Dies ergeben aktuelle Recherchen. Es geht um die flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen von 2008. In der Folge klagten viele Landwirte über schwere Nebenwirkungen, Totgeburten und Massensterben ihrer Tiere. – 21.11.2012

Dutzende Individuen werden geimpft, unmittelbar nacheinander, mit derselben Nadel, ohne diese je auszuwechseln oder auch nur zu desinfizieren. Was in der Humanmedizin ein nationaler Skandal wäre, ist in der Veterinärmedizin gang und gäbe. Jeder Landwirt kann bestätigen: Tierärzte stechen bei Massenimpfungen, beispielsweise von Kühen, mit ein und derselben blutigen, unsterilisierten Nadel jedes Tier im Stall.

Nicht selten sollen Veterinäre die Nadel nicht einmal beim Wechsel von einem Bauernhof zum nächsten wechseln. Und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) duldet solch vor-aufklärerische Zustände offenbar stillschweigend. Dass eine derart absurde und gefährliche Praxis das Misstrauen der Betroffenen schürt und weitere Skandale zutage fördert, darf nicht verwundern. Erschütterndes Beispiel sind die flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen von 2008.

Damals wurden in der Schweiz anlässlich der grössten obligatorischen Impfaktion zwei Millionen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft – mit unabsehbaren Folgen. Viele Landwirte klagten über schwere Nebenwirkungen, Totgeburten und Massensterben ihrer Tiere. Das BVET hatte ohne Not 1) die massenhafte Verabreichung nicht regulär getesteter Impfstoffe 2) angeordnet. Damit verstiess es unter anderem gegen das Lebensmittel-, Heilmittel- und Landwirtschaftsgesetz.

Der Umstand, dass es sich im Mai 2008 nicht wie vom BVET postuliert um eine Notsituation handelte, lässt einen brisanten Verdacht zu: dass es bei den flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen lediglich um ein „Dissertationsprojekt“ ging, mit anderen Worten um einen Feldversuch, wie auch ein BVET-Dokument nahelegt 3). Von „Notfall“ kann mit Blick auf die Offenbarungen des BVET und auch angesichts des milden Verlaufs der Blauzungenkrankheit keine Rede sein.

In der Folge erstattete Biobauer Matthias von Euw Strafanzeige gegen BVET-Direktor Dr. Hans Wyss. Im Rahmen des Strafverfahrens verweigerte das BVET die Herausgabe angeblich „geheimer Studien“, mit explosiven Befunden. Ein deutscher Rechtsanwalt machte aber aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland (!) folgende Resultate publik 4): Von 82 Versuchskühen verendeten nach der Test-Blauzungenimpfung deren 13; 50 Tiere erlitten nach der Impfung einen Abort. Die Auswirkungen der Impfung könnten also kaum katastrophaler sein.

Diese Umstände lassen – milde ausgedrückt – viele Fragen offen, die nach Erklärung rufen. Und sie legen nahe, dass vor allem eines Not tut: ein klares Nein zum revidierten Tierseuchengesetz am kommenden Sonntag. Es ist davon auszugehen, dass die Angelegenheit noch weit über das Abstimmungs-Wochenende hinaus Wellen schlägt.

1) Gemäss Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz gab es 2008 insgesamt nur gerade 35 Blauzungen-Fälle.
2) TSG-Blauzungen-Impfstoffe-IVI-Lukas-Bruckner-20080520.pdf ==> Siehe v.a. 2. Seite.
3) TSG-Blauzungenkrankheit-in-der-Schweiz-BVET-Isabella-Zaugg-20080918.pdf ==> Siehe v.a. Seite 9 ganz unten.
4) TSG-2010-02-09-RA-Maurer-an-Bezirksamt-Schwyz-Geheime-IVI-BVET-Studien.pdf ==> Siehe v.a. Seite 2 unten.